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neue wohnung

Verfasst: 14.08.2006 10:18
von Melli1306
ich wohne derzeit mit meinem sohn in einer 60 m² wohnung und bezahle kalt 389 € und warm 585 €....
das amt bezahlt mir nur ca. 360 € was auch ok ist,denn dadurch das ich noch erziehungsgeld bekomme und so weiter kann ich den rest dazu bezahlen....
ich möcht nun aber gern in eine 3 zimmer wohnung umziehen..derzeit hab ich 2 zimmer...denn ich möcht das mein sohn sein eigenes zimmer hat....
geht das denn so einfach?
wie ist es wenn die wohnung die 60 m ² übersteigt,aber vom preis her das selbe ist....denn meine wohnung ist ziemlich teuer im vergleich zu anderen.....?
bitte helft mir...

Verfasst: 15.08.2006 02:54
von Gast
Das Amt wird Dir nach der neuen Rechtslage seit 01.08.06 nur noch maximal 360 € zahlen wollen. Viel Erfolg vorm Sozialgericht.

Re: neue wohnung

Verfasst: 16.08.2006 13:39
von rijo
Melli1306 hat geschrieben:ich wohne derzeit mit meinem sohn in einer 60 m² wohnung und bezahle kalt 389 € und warm 585 €....
das amt bezahlt mir nur ca. 360 € was auch ok ist,denn dadurch das ich noch erziehungsgeld bekomme und so weiter kann ich den rest dazu bezahlen....
ich möcht nun aber gern in eine 3 zimmer wohnung umziehen..derzeit hab ich 2 zimmer...denn ich möcht das mein sohn sein eigenes zimmer hat....
geht das denn so einfach?
wie ist es wenn die wohnung die 60 m ² übersteigt,aber vom preis her das selbe ist....denn meine wohnung ist ziemlich teuer im vergleich zu anderen.....?
bitte helft mir...
Hallo Melli,
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