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Kind,LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH-KEINE LEISTUNG MEHR!!
Verfasst: 14.08.2006 00:31
von Maus26
Hallo ich brauche einen Rat! Im april bekamm ich eine Tochter , bis 9.6 bezog ich Mutterschaftsgeld. weil mein Mann studiert und nur BaföG bekommt haben wir entschlossen den Antrag zustellen, anhand der kontoauszüge wurde gesehen, dass wir eine rückerstattung der lohnsteuer haben. Leider haben wir das Geld für die kleine ausgegeben und ausgerechnet in dem Monat musste unsere Herd kaputt gehen.
kurzerhand wurde mir das gesamte alg gekürzt. Von den 40€ was die ausgerechnet haben können wir leider nicht leben.
Wer kennt sich damit aus? Hilfe
Verfasst: 14.08.2006 09:48
von Azze
Ihr habt also nun einen Erstantrag auf ALG2 gestellt ? Der wurde auch bewilligt aber die komplette Lohnsteuerrückzahlung wurde angerechnet ?
1. Was an Guthaben vor Antragstellung auf eurem Konto ist kann nicht angerechnet werden (Natürlich nur wenn die Freibeträge nicht überschritten werden).
2. Soweit ich weiß sollte eine Steuererstattung auf das ganze Jahr verteilt angerechnet werden und nicht in einem Stück. Die Steuer wurde ja auch von euch monatlich zuviel bezahlt.
Verfasst: 14.08.2006 10:35
von Maus26
Danke für die schnelle Antwort. Es stimmt das war Erstantrag und die haben wirklich das gesamte Geld über 9 Monate verteilt, obwohl ich die Lohnsteuerrückzahlung vor dem Antrag bekommen habe. Ich habe auch Wiederrspruch eingelegt, aber es dauert.
Verfasst: 15.08.2006 02:52
von Gast
Und wieder: Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.
Wenn das Geld weg ist, ist es weg und kann nicht ein 2. mal verbraucht werden.