Kind,LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH-KEINE LEISTUNG MEHR!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Maus26
Beiträge: 4
Registriert: 13.08.2006 23:41
Wohnort: Dortmund

Kind,LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH-KEINE LEISTUNG MEHR!!

Beitrag von Maus26 »

Hallo ich brauche einen Rat! Im april bekamm ich eine Tochter , bis 9.6 bezog ich Mutterschaftsgeld. weil mein Mann studiert und nur BaföG bekommt haben wir entschlossen den Antrag zustellen, anhand der kontoauszüge wurde gesehen, dass wir eine rückerstattung der lohnsteuer haben. Leider haben wir das Geld für die kleine ausgegeben und ausgerechnet in dem Monat musste unsere Herd kaputt gehen.
kurzerhand wurde mir das gesamte alg gekürzt. Von den 40€ was die ausgerechnet haben können wir leider nicht leben.
Wer kennt sich damit aus? Hilfe
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Ihr habt also nun einen Erstantrag auf ALG2 gestellt ? Der wurde auch bewilligt aber die komplette Lohnsteuerrückzahlung wurde angerechnet ?

1. Was an Guthaben vor Antragstellung auf eurem Konto ist kann nicht angerechnet werden (Natürlich nur wenn die Freibeträge nicht überschritten werden).
2. Soweit ich weiß sollte eine Steuererstattung auf das ganze Jahr verteilt angerechnet werden und nicht in einem Stück. Die Steuer wurde ja auch von euch monatlich zuviel bezahlt.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Maus26
Beiträge: 4
Registriert: 13.08.2006 23:41
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Maus26 »

Danke für die schnelle Antwort. Es stimmt das war Erstantrag und die haben wirklich das gesamte Geld über 9 Monate verteilt, obwohl ich die Lohnsteuerrückzahlung vor dem Antrag bekommen habe. Ich habe auch Wiederrspruch eingelegt, aber es dauert.
Gast

Beitrag von Gast »

Und wieder: Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.

Wenn das Geld weg ist, ist es weg und kann nicht ein 2. mal verbraucht werden.
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