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Auto bei Hartz 4?
Verfasst: 29.09.2005 00:03
von Gast
Darf ich ein Auto als Hartz 4 Empfänger besitzen???
Verfasst: 29.09.2005 07:48
von Gast
Ja, ich habe ebenfalls eins und niemand vom Amt hatte dagegen etwas einzuwenden.
Verfasst: 29.09.2005 15:23
von Gast
das mit dem auto wird sogar noch gerne gesehen. da kann man wenigstens noch auf eigene kosten(sprit ) täglich mal so eben 25 km fahren für einen von der arbeitsvermittlung zugeteilten 1 euo job
mlg kiki
Verfasst: 04.10.2005 17:03
von Gast
Bis 10000€ machen Sie in der Regel kein Problem, ist aber vom Zuständigen Berater abhänging also Tagesfassung.

Verfasst: 04.10.2005 22:58
von Topperharley
Hallo Gast,
ein Auto als Arbeitslosengeld II - Empfänger ist selbstverständlich gestattet. Es sollte jedoch ein "angemessenes KFZ" sein. Was jedoch ein angemessenes KFZ ist, ist durch keine gesetzliche Regelung definiert. Die meisten Ämter setzen dies bei ca. € 5.000,00 aktuellem Schätzwert fest. Ein solches KFZ wird nicht als Vermögen gewertet! Sollte das KFZ jedoch deutlich wertiger sein, kann es zum Vermögen gerechnet werden.
Liebe Grüsse
Topperharley