Ausziehen aber unter 19,ist das möglich?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

Ausziehen aber unter 19,ist das möglich?!

Beitrag von adeline87 »

Ich bin 19 und wohne mit meiner Mutter und meinem Stiefvater in dessen Haus.
Habe auch mein eigenes Zimmer was mir auch bezahlt wird usw.
Ich möchte aber gern ausziehen da ich mich langsam zu alt fühle um weiterhin hier wohnen zu können.

Ich habe aber gelesen das dies nur noch in Ausnahmefällen gemacht wird da dieses neue Gesetz rausgekommen ist,wo unter 25 jährige bei den Eltern leben müssen.
Was kann ich tun und wo bekomme ich Informationen?!

:) Lieben Gruß
Adeline
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Bei deinem zuständigen Betreuer, kannst Du anfragen ob Du ausziehen kannst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

danke

Beitrag von adeline87 »

ich werde mal nachfragen wer für mich zuständig ist.
habe noch eine frage,ich wurde von der agentur in eine maßnahme gesteckt die für ein halbes jahr befristet ist.

ich bekomme dort 430-450 euro gezahlt.
wie wird das mit dem hartz 4 verrechnet?!(588 Euro mon.)

danke für die antworten!!
Adeline:-)
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sandhopser
Beiträge: 58
Registriert: 09.08.2006 15:09
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock

Beitrag von sandhopser »

du kannst ausziehen wenn du einen sehr trifftigen grund dafür hast... z.B: wenn dich deine eltern mishandeln oder sie trinken oder du ein zu kleines zimmer hast z b zu viert in einer 2 raum wohnung.....oder du mit geschwister dir ein zimmer teilen mußt. aber in deinem fall da ihr in einem haus wohnt sehe ich schwarz.....
groov
Beiträge: 8
Registriert: 28.05.2006 01:01

Beitrag von groov »

Ne, so krasse Gründe brauchste nicht !

Brauchst einfach nur sagen, das dich deine Eltern vor die Tür setzten, das hatt bei mir und meinen Freunden 1a geklappt, weil das Jobcenter verpflichtet ist bei Gefahr auf Obdachtlosigkeit dir eine Wohnung bezahlen, egal ob du unter oder über 25 bist !
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