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Wichtig! Rückerstatung von zu Unrecht erbrachter Leistungen

Verfasst: 08.08.2006 02:58
von Dede
Hy vieleicht könnt ihr mir weiter helfen!!

Ich habe seit anfang des jahres ALG2 erhalten meinen Antrag im januar gestellt zu disem zeitpunkt war noch nicht klar wieviel Unterhalt ich von meinem vater bekomme.
Ich habe am 2.2.06 erfahren das ich 275 € Unterhalt (ab 1.2.06) erhalte
dies habe ich meinem Sachbearbeiter am 3.2.06 schriftlich mittgeteielt dieser Brief landete Abgestempelt und Unterschrieben mit Datum in meiner Akte.
Am 23.5.06 war ich wegen der Weiterbewilligung auf dem Amt. Seit 1.6.06 bekomme ich jetzt keine leistungen mehr und soll 1.375,00€ zurück zahlen!!

Mir wird vorgeworfen ich hätte mein einkommen (Unterhalt) nicht gemeldet da sie es erst bei der weiterbewilligung bemerkt haben obwohl ich nachweislich am 3.2.06 die Unterhaltsberechnung abgegeben habe. Das ist meiner meinung nach ein fehler vom amt und nicht mein eigenverschulden!

Wäre nett wenn mir jemand zurück schreibt ich hab absolut keine ahnung was ich dagegen machen soll !!

Verfasst: 09.08.2006 01:38
von Melinde
Hallo Dede
Wenn Du neben dem Unterhalt noch Alg 2 bekommen hast hätte Dir auffallen müssen das irgendetwas schief läuft. Unterhalt wird immer als Einkommen angerechnet und der Betrag den Du zurückzahlen musst ist genau das Alg2 das Dir wegen dem Unterhalt garnicht zugestanden hat.
Ob ein Widerspruch erfolgreich sein wird ist fraglich.
Versuch eine Rückzahlung in kleinen Raten zu vereinbaren.
Kann Dir leider nichts positiveres dazu schreiben.
Gruß