Hallo, bin in einer etwas verzwickten Lage. Habe vor ca3 Monaten mit in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt.Dann einen Job bei einem Drogiemarkt angenommen, mich weil es nicht mehr ging vom LG getrennt,
Privatinsolvenz beantragt und durchbekommen. Natürlich wurde der Arbeitgeber angeschrieben und mein Vertrag nicht mehr verlängert!
Fakt ist jetzt das ich notgedrungen in der gemeinsam gemieteten Wohnung bleiben muß, habe ja noch keine neue. Ist ja auch leider schwer eine Wohnung für 330,00 € warm zu finden (mein Sohn und ich)Und muß leider wieder Hartz 4 beantragen wegen Krankenversicherung usw.
Können mir dadurch nachteile entstehen das der ehemalige LG weiter in der Wohnung bleibt , da er ja auch noch nichts neues hat!
Danke im vorraus für eventuelle antworten
wer kennt sich aus?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Könnte gut möglich sein, daß es Probleme gibt, denn obwohl Du von Deinem LG getrennt lebst, wohnt ihr noch zusammen in einer Wohnung. Dies könnte und wird wahrscheinlich als eine eheähnliche Gemeinschaft eingestuft und dann wird man behandelt, als wäre man verheiratet. In einem solchen Fall ist jeder für den anderen unterhaltspflichtig, d.h. jegliches Einkommen aus Arbeit e.t.c. wird auf Hartz IV angerechnet.
Man müßte dem Arbeitsamt glaubhaft machen, daß ihr in der Wohnung auch getrennt lebt, d.h. von Tisch und Bett getrennt, was wahrscheinlich nicht so einfach ist.
Bekommt Dein LG denn auch Hartz IV oder hat er eine feste Arbeit?
Man müßte dem Arbeitsamt glaubhaft machen, daß ihr in der Wohnung auch getrennt lebt, d.h. von Tisch und Bett getrennt, was wahrscheinlich nicht so einfach ist.
Bekommt Dein LG denn auch Hartz IV oder hat er eine feste Arbeit?
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Erstmal danke für die schnelle Antwort.Habe ja kein Problem damit das jemand eine Kontrolle machen würde da wir ja getrennte Schlafzimmer haben und er auch bis zu 14 Stunden außer Haus ist. leben richtig von Tisch , über Wäsche bis zum Bett getrennt! Nur kann mir ja leider nicht von heute auf morgen eine Wohnung herzaubern 

Gerade weil hier ein Kind(egal wessen) mit in der Wohnung lebt, nimmt die ArGe automatisch an, dass Ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Da bleibt dir nur, zu widerlegen, dass dem nicht so ist, und da die Regelung neu ist, wird das wohl schwierig. Eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Lebensgefährten? Bei Ablehnung des AlgII einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.