Übernahme unangemesserner Mietkosten
Verfasst: 05.08.2006 11:36
Hallöle! Meine Tochter zieht jetzt zum 01.09. aus und fällt daher nicht mehr in meine Bedarfsgemeinschaft. Da es plötzlich für mich kam, konnte ich meine Wohnung, die ja auf 3 Personen (75qm2 und Miethöhe 525,-E Warmmiete) jetzt erst kündigen. Die Frist läuft erst am 30.11.06 aus, bis dahin bin ich gezwungen hier wohnen zu bleiben. Die Suche nach einer geeigneten Wohnung läuft. Das Arbeitsamt sendete mir den neuen Bescheid zu, daß sie ab dem 01.09.06 nur noch die Kosten für 2 Personen übernimmt. Nun bin ich ratlos, ist es nicht so, das das Amt die volle Miete bis zu einem halben Jahr in voller Höhe übernehmen muß, bis ich eine angemessene Wohnung gefunden habe???? Wäre über Hilfe, Tipps und Ratschläge sehr, sehr dankbar. LG ute1235