Übernahme unangemesserner Mietkosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ute1235
Beiträge: 1
Registriert: 05.08.2006 11:26

Übernahme unangemesserner Mietkosten

Beitrag von ute1235 »

Hallöle! Meine Tochter zieht jetzt zum 01.09. aus und fällt daher nicht mehr in meine Bedarfsgemeinschaft. Da es plötzlich für mich kam, konnte ich meine Wohnung, die ja auf 3 Personen (75qm2 und Miethöhe 525,-E Warmmiete) jetzt erst kündigen. Die Frist läuft erst am 30.11.06 aus, bis dahin bin ich gezwungen hier wohnen zu bleiben. Die Suche nach einer geeigneten Wohnung läuft. Das Arbeitsamt sendete mir den neuen Bescheid zu, daß sie ab dem 01.09.06 nur noch die Kosten für 2 Personen übernimmt. Nun bin ich ratlos, ist es nicht so, das das Amt die volle Miete bis zu einem halben Jahr in voller Höhe übernehmen muß, bis ich eine angemessene Wohnung gefunden habe???? Wäre über Hilfe, Tipps und Ratschläge sehr, sehr dankbar. LG ute1235
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und zeitgleich einen Eilantrag beim Sozialgericht auf Weiterzahlung der Miete stellen.

Die ArGe muss die Gesamtmiete bis Ende November weiterzahlen, bevor die Leistung gekürzt werden darf, muss einem Zeit eingeräumt werden, eine neue Wohnung zu finden. Hier mind. bis Ende November.
malerpinsel
Beiträge: 25
Registriert: 29.07.2006 13:28

Beitrag von malerpinsel »

Gehe ich richtig in der Anahme dass wenn ich z.b. jetz eine 59m² (430€ Warmmiete in Berlin) habe und dann in Hartz 4 falle, ich die Wohnung behalten darf, wenn ich nur den Höchstsatz bekomme an warmmiete für eine Person? Oder werde ich trotzdem aufgefordert die Wohnkosten zu senken und mir ne andere Wohnnung zu suchen...auch wenn ich den rest der summe aus der Grundleistung zuzahle
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