Übernahme unangemesserner Mietkosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Übernahme unangemesserner Mietkosten
Hallöle! Meine Tochter zieht jetzt zum 01.09. aus und fällt daher nicht mehr in meine Bedarfsgemeinschaft. Da es plötzlich für mich kam, konnte ich meine Wohnung, die ja auf 3 Personen (75qm2 und Miethöhe 525,-E Warmmiete) jetzt erst kündigen. Die Frist läuft erst am 30.11.06 aus, bis dahin bin ich gezwungen hier wohnen zu bleiben. Die Suche nach einer geeigneten Wohnung läuft. Das Arbeitsamt sendete mir den neuen Bescheid zu, daß sie ab dem 01.09.06 nur noch die Kosten für 2 Personen übernimmt. Nun bin ich ratlos, ist es nicht so, das das Amt die volle Miete bis zu einem halben Jahr in voller Höhe übernehmen muß, bis ich eine angemessene Wohnung gefunden habe???? Wäre über Hilfe, Tipps und Ratschläge sehr, sehr dankbar. LG ute1235
Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und zeitgleich einen Eilantrag beim Sozialgericht auf Weiterzahlung der Miete stellen.
Die ArGe muss die Gesamtmiete bis Ende November weiterzahlen, bevor die Leistung gekürzt werden darf, muss einem Zeit eingeräumt werden, eine neue Wohnung zu finden. Hier mind. bis Ende November.
Die ArGe muss die Gesamtmiete bis Ende November weiterzahlen, bevor die Leistung gekürzt werden darf, muss einem Zeit eingeräumt werden, eine neue Wohnung zu finden. Hier mind. bis Ende November.
-
- Beiträge: 25
- Registriert: 29.07.2006 13:28
Gehe ich richtig in der Anahme dass wenn ich z.b. jetz eine 59m² (430€ Warmmiete in Berlin) habe und dann in Hartz 4 falle, ich die Wohnung behalten darf, wenn ich nur den Höchstsatz bekomme an warmmiete für eine Person? Oder werde ich trotzdem aufgefordert die Wohnkosten zu senken und mir ne andere Wohnnung zu suchen...auch wenn ich den rest der summe aus der Grundleistung zuzahle