Als Hartz4 Empfänger sind Sie grundsätzlich von den GEZ-Gebühren befreit! Der Antrag muß nun bei der GEZ direkt gestellt werden und mit den entsprechenden Unterlagen belegt werden!
Die GEZ-Eintreiber und deren Rechte (keine Rechtsberatung)!
Anmerkung: Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Erhebung einer Rundfunkgebühr! Es sollten aber bei der Überprüfung der Beitragszahler zumindest die deutschen Gesetze beachtet werden, was nach den Berichten von zahlreichen Betroffenen scheinbar nicht immer der Fall ist!
1. Dürfen GEZ-Mitarbeiter die Wohnung betreten?
Niemand ist verpflichtet, einen sogenannten Mitarbeiter der GEZ in seine Wohnung zu lassen! Diese Leute haben nicht mehr Rechte als jeder normale Bürger, der an Ihrer Tür klingelt! Diese "Mitarbeiter" arbeiten auf Provisionsbasis und werden alles daran setzen, Sie zu einer Unterschrift zu nötigen! Mit einem freundlichen "Ich habe keine Rundfunkgeräte" können Sie ihn guten Gewissens des Hauses verweisen! Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen und Sie womöglich bedrängen oder mit falschen Behauptungen nötigen, ihn in Ihre Wohnung zu lassen, können Sie die Polizei hinzuziehen und entsprechende Gegenmaßnahmen veranlassen (Stichworte: Hausfriedensbruch, Nötigung, etc.)!
Hartz4 Empfänger und die GEZ
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde