Eingliederungsvereinbarung
Verfasst: 01.08.2006 22:33
Hallo, habe bis jetzt immer eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen, welche immer ein halbes Jahr Gültigkeit hatte. Die letzte lief am 30.06.2006 ab.
Habe mich im Juli 2006 dann wieder beim Arbeitsamt gemeldet (muß man ja alle 3 Monate) und es wurde nix erwähnt, daß die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen sei und wieder erneut für ein halbes Jahr ausgestellt und von mir unterschrieben werden müsse.
Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?
Hatten mich nur gefragt, ob sich was geändert hat und wies mich dann darauf hin, daß ich mich in 3 Monaten wieder melden solle.
Habe mich im Juli 2006 dann wieder beim Arbeitsamt gemeldet (muß man ja alle 3 Monate) und es wurde nix erwähnt, daß die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen sei und wieder erneut für ein halbes Jahr ausgestellt und von mir unterschrieben werden müsse.
Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?
Hatten mich nur gefragt, ob sich was geändert hat und wies mich dann darauf hin, daß ich mich in 3 Monaten wieder melden solle.