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Eingliederungsvereinbarung

Verfasst: 01.08.2006 22:33
von Josdo
Hallo, habe bis jetzt immer eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen, welche immer ein halbes Jahr Gültigkeit hatte. Die letzte lief am 30.06.2006 ab.

Habe mich im Juli 2006 dann wieder beim Arbeitsamt gemeldet (muß man ja alle 3 Monate) und es wurde nix erwähnt, daß die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen sei und wieder erneut für ein halbes Jahr ausgestellt und von mir unterschrieben werden müsse.

Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?

Hatten mich nur gefragt, ob sich was geändert hat und wies mich dann darauf hin, daß ich mich in 3 Monaten wieder melden solle.

Verfasst: 01.08.2006 22:37
von submarin
@josdo
Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?

Definitiv nein. Sie müssen gar nichts machen.

Verfasst: 02.08.2006 01:26
von Gast
Arbeitsamt? Sie bekommen ALG-I?

Verfasst: 02.08.2006 13:19
von Josdo
Nein, ich bekomme ALG II, muß mich aber alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden!

Verfasst: 05.08.2006 11:23
von Azze
Wenn eine EGV abläuft sollte das eher ein Grund sein sich zu freuen. Es gehört nicht zu deinen Aufgaben die ARGE darauf hinzuweisen, jedenfalls ist das bisher nocht nicht Bestandteil einer EGV :roll: