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Anrechnung von Kindergeld bei eigener Wohnung und Harz 4

Verfasst: 01.08.2006 19:06
von sposa2
Hey,

Meine Freundin hat ein Problem! Ihre Eltern bekommen für sie noch Kindergeld sie ist 22 und Ausbildungsstellen suchend hat aber schon eine eigene Wohnung und lebt nicht mehr zu Haus.

Ihre Eltern beziehen das Kindergeld immernoch für Sie geben ihr es aber bar auf die Hand.

Jetzt meine Frage wem wird hier das Kindergeld angerechnet das Harzamt hat den sachfehhalt mitbekommen und will ihr jetzt das geld anrechnen. Babei kriegen es ja wie gesagt ihre Eltern ( Ihre Mutter ist Rentnerin sie kriegt es auf ihr Konto).

Geht das jetzt so einfach meiner Frau das Geld anzurechnen ? Ich seh da auch nicht ganz durch. Wem wird es nun Angerechnet Ihrer Mutter zur Rente oder ihr zum Harz 4 ??

Bitte um schnelle Hilfe

DANKE

Verfasst: 01.08.2006 22:00
von nonsens
das Kindergeld wird eigentlich dem angerechnet der es empfängt.

Also der mutter ...

Bekommt die hartzIV Stelle aber raus, das die Tochter in eigenem Wohnraum lebt und das geld von der Mutter ausgezahlt bekommt, wird es natürlich ihr angerechnet.

Normalerweise müsste sie das KG aufs eigene Konto bekommen, die Mutter ist für den bezug gar nicht berechtigt - da Tochter ja nicht mehr bei ihr wohnt.

da die Tochter noch unter 25 ist, und keine Ausbildung / Job hat könnte demnächst noch einiges mehr vom Amt an Post kommen .....

Verfasst: 01.08.2006 22:35
von submarin
Kindergeld ist eine Leistung an Eltern, die Unterhalt zahlen oder gewähren(nach dem Steuerrecht). Solange Eltern das KIndergeld weitergeben an ihre Kinder, dürfen sie es selber in Empfang nehmen, auch wenn das Kind nicht mehr mit ihnen zusammenwohnt.

Die Anrechnung auf das AlgII der Tochter ist rechtlich gesehen korrekt, da ja ihre Mutter das Geld dem Zweck entsprechend weitergegeben hat und nunmal Kindergeld auf AlgII angerechnet wird.

Verfasst: 02.08.2006 06:59
von sassy2908
japp mein eigenes Kindergeld wird mir auch angerechnet!

Verfasst: 04.08.2006 20:15
von schiggi
Hallo
Das Kindergeld wird bei dem Empfänger als KG angerechnet und bei der Tochter als Geldwerte Zuwendung.
Falls noch ein Antrag auf Zugzahlung bei Medizin gestellt wurde, und die Krankenkasse das mitkriegt, gibt es auch von der Post, da dieses auch als Geldwerte Zuwendung gilt.

Gruss Schliggi