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gez zahlen obwohl freigestellt

Verfasst: 01.08.2006 17:10
von cat21
ich habe mir letztes jahr einen antrag für die befreiung von gez geholt ausgefüllt und abgegeben komischerweise habe ich vor einer woche ein schreiben von denen bekommen ich habe knap 300 nachz zu zahlen.

muss ich das jetzt zahlen oder gibt es eine gelegenheit drum rum zu kommen?

sage schon mal danke im vorraus für eure antworten

mit freundlichen grüßen cat21

Verfasst: 01.08.2006 19:39
von Azze
Du hast einen Antrag auf GEZ Befreiung gestellt. OK . Hast du denn auch die Bestätigung der GEZ bekommen ? Das du von dann bis dann befreit bist ? Wenn nicht haste nun die A...karte und musst wohl zahlen.

Verfasst: 01.08.2006 21:56
von nonsens
Azze hat geschrieben:Du hast einen Antrag auf GEZ Befreiung gestellt. OK . Hast du denn auch die Bestätigung der GEZ bekommen ? Das du von dann bis dann befreit bist ? Wenn nicht haste nun die A...karte und musst wohl zahlen.
nicht ganz...

hat sie einen nachweis vom Amt über die Zusage der befreiung schriftlich, reicht es aus. Die GEZ bestätigt nicht immer, wurde bei mir auch nicht getan. Als sie dann kurz darauf mich anschrieben, ich solle doch mal endlich offene Posten zahlen, hab ich denen die Kopie geschickt von dem Befreiungsschreiben, und seitdem ist Ruhe.

Die GEZ würde gern alles tun, darf aber nicht ;)

Verfasst: 01.08.2006 22:04
von Josdo
Den Antrag auf Freistellung habe ich auch gestellt und auch bewilligt bekommen. Du bekommst auf jeden Fall eine Benachrichtigung, ob bewilligt oder nicht. Wenn Du nix bekommen hast, dann ist Dein Antrag wohl nicht angekommen oder ging irgendwie verloren.

Ich schicke solche Sachen auf jeden Fall immer per Einschreiben!Das ist mir das Geld wert, auch wenn es schwer fällt. Mache das übrigends mit sämtlicher Post an Ämtern und Behörden!

Da habe ich für den Fall der Fälle immer eine Bestätigung! Es geht leider immer mal einiges "verloren", ob absichtlich oder auch nicht. Möchte natürlich keinem etwas unterstellen, aber man hört eben auch so einiges dann und wann.

Ach ja, ab 2006 muß man die Befreiung direkt bei der GEZ beantragen, die Ämter haben damit nix mehr zu tun!!

Verfasst: 02.08.2006 01:28
von Gast
Und eines immer nicht vergessen:

Seit 01.04.05 bekommen Bezieher des ALG-II, die den Zuschlag nach § 24 SGB II bekommen, keine Befreiung mehr.

Verfasst: 02.08.2006 11:35
von luku
...und meines Wissen wird das von der GEZ meistens nur für ein 1/4 Jahr gewährt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden... so ist es auf jeden Fall hier

Verfasst: 02.08.2006 22:30
von icke
bei mir war die 1. befreiung so lange gültig wie auch mein akueller bescheid bei der verlängerung haben sie mir gleich noch 3 monate mehr drangehängt und geschrieben das ich den nachweis unaufgefordert zu kommen lassen muss nach den 3 monaten.
habe aber auch eine bestätigung erhalten auf die würde ich auf jeden fall bestehen sonst hast du nachher wirklich die a----karte

Verfasst: 03.08.2006 18:38
von Josdo
Mir wurde die Befreiung für ein halbes Jahr bewilligt. Es wurde allerdings vorgemerkt für ein ganzes Jahr. Muß nur nach Erhalt des neuen Bewilligungsbescheides (ist ja immer nur ein halbes Jahr gültig) nur eine beglaubigte Kopie wieder einschicken, dann bin ich für 2006 ganz befreit.

Ach ja, nicht vergessen alles per Einschreiben zu schicken, denn es sind mir Fälle bekannt, wo die Anträge angeblich nicht angekommen sind.