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tägliche Fahrtkosten zur Arbeit

Verfasst: 01.08.2006 08:01
von D_C
Hallo,

ich werde diesen Monat ein Bewerbungsgespräch haben. Der Job ist halbtags, ca 20 Stunden wöchentlich (ganztags wäre mir lieber, aber man soll ja nehmen was man kriegen kann). Das Problem ist, die Arbeitsstelle ist 90 km entfernt.

Monatliche Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, belaufen sich auf 220 Euro.

Meine Fragen:
werden diese Fahrtkosten bei der Berechnung für zusätzliches Alg2 dauerhaft berücksichtigt? Denn wenn ich bspw. 7 euro in der Stunde verdiene, wären das ca. 560 Euro Brutto im Monat, macht 192 Euro Freibetrag. Auch wenn ich unbedingt Arbeit haben will und bereit bin soweit zu fahren, ich kann keine 30 Euro monatlich dazuschießen.

Wenn der Arbeitgeber die Monatskarte bezahlen würde, wird mir das Geld für die Fahrkarte dann dennoch als Einkommen angerechnet?

Danke, DC

Verfasst: 01.08.2006 08:25
von katze34
Vergiss es du bekommst nur drei monate unterstützung von der arge mehr nicht un das ist auch nur ne kann leistung die müßen gar nichts.

Verfasst: 01.08.2006 13:09
von Azze
Da du über 400€ verdienst kannst du die tatsächlichen Kosten für Fahrkarte etc angeben. Die Arge kann dir also weniger abziehen.

Das dein Arbeitgeber dir diese Fahrkarte bezahlt kann ich mir kaum vorstellen.

Verfasst: 01.08.2006 21:26
von D_C
@Azze
danke für die Antwort!

hast du einen Link, oder kennst den Suchbegriff für deine Aussage? Ich hab gerne was in der Hand ;)

Ob er es zahlt weiß ich nicht, aber ich würde halt gerne auch Möglichkeit x im Kopf haben, sonst hab ich nachher nen unterschriebenen Arbeitsvertrag und statt Verdienst 220 Euro weniger im Monat, weil ich die Fahrkarte zahlen muss.

Gruß
DC

Verfasst: 01.08.2006 21:44
von Azze
schau mal hier

http://www.sadaba.de/GSBT_SGB_III_045_096.html

Unter :

§_53 SGB-III
Mobilitätshilfen

§_54 SGB-III
Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung

Verfasst: 01.08.2006 21:57
von D_C
vielen Dank Azze.

Leider steht da ja auch, dass ich das Ganze nur 6 Monate lang bekommen kann, oder seh ich das falsch?
(4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.
Wäre ja durchaus besser als nichts, aber nach 6 Monaten hätte ich das selbe Problem in grün.
Ich würd ja mal nen Brief an die Arge schreiben und nachfragen ;) aber irgendwie haut das grad nicht so hin mit der Postbearbeitung bei denen

Gruß
DC