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sanktion war das zu recht?

Verfasst: 31.07.2006 21:50
von cat21
MEIN FREUND HATTE EIN PRAKTIKUM ANGEFANGEN IN EINER FIRMA KURZ VOR WEIHNACHTEN HATTE ER EINEN UNFALL SO DAS ER OPERIRT WERDEN MUSSTE UND NICHT SEINE TÄTIGKEITEN AUSÜBEN KONNTE SEIN CHEF HAT IHN GEKÜNDIGT FRISTLOS MIT GRUND ER HÄTTE UNENTSCHULDIGT GEFEHLT DAHER AUCH DIE 3 MONATIGE SANKTION VON 100 PROZENT DAS HEISST WIR MUSSTEN ZU DRITT VON 331 EURO LEBEN IST ES GERECHT WAS DIE GEMACHT HABEN WEIL WIR SIND HINGEFAHREN UND HATTEN DIE GELBEN SCHEINE IN DEN BRIEFKASTEN GESCHMISSEN AUSSERDEM HAT ER NICHT MAL DIE KÜNDIGUNGSFRIST EINGEHALTEN OBWOHL ER SCHON DIE PROBEZEIT RUM HATTE

Verfasst: 31.07.2006 22:15
von D_C
Hallo,

versteh ich das richtig: dein Freund hatte ein Praktikum und ist in diesem krank geworden? Bei einem Praktikum gibt es (meines Wissens) keine Kündigungsfrist.
Die Arztbescheinigungen die ihr eingeworfen habt, davon hat ja die Krankenkasse eine Durchschrift bekommen, also könnt ihr beweisen, dass er nicht grundlos gefehlt hat.

Sollte ich etwas falsch verstanden haben, und es war ein Arbeitsverhältis und kein Praktikum, beim Arbeitsgericht Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen.

Und gegen die Kürzung der Alg2 Leistung ebenfalls Widerspruch bei der Arge einlegen.

Gruß
DC

PeEs: eine persönliche Bitte.
Im Internet bedeutet Großschreiben schreien. Geht vielleicht nicht jedem so wie mir, aber ich habe dieses Großschreiben = schreien, ziemlich verinnerlicht und mir tun die Ohren weh beim Lesen ;)
Danke :)