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Befristeter Zuschuss nicht im B.bescheid aufgeführt.

Verfasst: 31.07.2006 17:17
von Lange
Hallo zusammen habe vor kurzen meinen Bewilligungsbescheid erhalten

soweit so gut bis auf die tatsache das der befristete zuschlag in Höhe von

(ich denke mal 160 Euro) nicht darin enthalten war.

Habe von Feb.06 bis zum 7.5.06, Alg1 bekommen 155 Euro wöchentlich

steht mir überhaupt dieser zuschuss zu??

Laut Online rechner Ja.Oder muss ich diesen seperat Beantragen.

Danke im Voraus für euren Rat.

Verfasst: 31.07.2006 18:39
von Azze
wieviel alg2 bekommst du nun ? wieviel alg1 hattest du erhalten ?

Sollte dein ALG2 geringer ausfallen als das ALG1 dann steht dir der Zuschuss zu. Aber nur die Differenz und maximal 160€.

Verfasst: 31.07.2006 21:20
von Lange
Also bekomme 345 Euro Alg2

Und habe ca.630Euro Alg1 bezogen.

Verfasst: 01.08.2006 12:37
von Azze
Wie hoch ist deine anerkannte Miete incl Nebenkosten (kein Storm) ?

Verfasst: 01.08.2006 16:11
von Lange
Bekomme nur die 345 Euro.

wohne in der DG-Wohnung im Haus meines Vater`s

Verfasst: 01.08.2006 19:27
von Azze
Dann würde ich mal behaupten das du auf alle Fälle Anspruch auf den befristeten Zuschlag hast und zwar die vollen 160€. Geh am besten persönlich zur ARGE und klär das.

Mach aber zur Sicherheit nen Widerspruch fertig. 4 Wochen Frist einhalten.


Oder zahlt die ARGE Miete für die DG-Wohnung an deinen Vater ?

Verfasst: 01.08.2006 21:14
von Lange
Nein Miete zahlt die Arge nicht.
Wie gesagt bekomme nur den regelsatz von 345 Euro.