Anrechnung auf Einnahmen aus ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Boticelli
Beiträge: 22
Registriert: 13.07.2006 16:08

Anrechnung auf Einnahmen aus ebay

Beitrag von Boticelli »

Wie sieht das aus wenn ich jetzt was aus meinem Inventar über ebay verkaufe. Wird mir dann das überwiesene Verkaufserlös vom ALG2 abgezogen?
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

wenn es nur kleine summen sind NEIN, wenn es aber grosse summen sind must du es angeben und sie können angerechet werden.
Boticelli
Beiträge: 22
Registriert: 13.07.2006 16:08

Beitrag von Boticelli »

was sind grosse Summen?
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Boticelli hat geschrieben:was sind grosse Summen?
ich glaube alles was ca 4 Stellen vor dem Komma hat ?

Also Du solltest nicht ständig verkaufen und nicht in die Tausende gehen.....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

pauschal würde ich das gleiche sagen, alles was 4 stellen hat.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Boticelli
Eigentlich sind Verkäufe des eigenen Hausrats nur "Vermögensumwandlungen" und kein Einkommen. Denn die Gegenstände haben Dir ja schon vorher gehört und werden durch den Verkauf nur in ihrer Form umgewandelt.
Aber schau mal hier:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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