Antrag auf Harz IV abgelehnt ab 01.07.06 - Warum?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Antrag auf Harz IV abgelehnt ab 01.07.06 - Warum?

Beitrag von TH€_BR@!N »

Hallo,

ich bin 24 und mache eine Ausbildung (280€), wohne bei meinen Eltern (mietfrei- dafür muß ich selbst für mich sorgen) mit in der Wohnung, beide Eltern bekommen auch harz 4.

da das Geld von der Ausbildung nicht reicht ( essen, Kleidung, Fahrtkosten, Versicherung, Telefon....usw.) habe ich vor 1 Jahr harz 4 beantragt und ihnen meine Situation geschildert. Der antrag wurde genehmigt, und ich habe 1 Jahr harz 4 bekommen, da man ja alle 6 Monate den antrag neu ausfüllen muß (obwohl sich an meiner Situation und der meiner Eltern bis heute nix geändert hat) wurde der neue antrag abgelehnt.

Ohne das Geld kann ich nicht mal meine Ausbildung zu ende machen da alleine schon der weg zu Arbeit und schule das komplette Azubi Geld auffrißt....und mir so kein Geld mehr für alle anderen Sachen bleibt.

ich kenne mich leider nicht gut aus und hoffe das ich hier ein paar gute Tips bekomme oder evtl. erklärt bekomme ob ich das nun so hinnehmen muß oder ob es evtl. nur ein Fehler in der Bearbeitung war.

hier mal ein Text Auszug aus der Ablehnung (alle Namen und co wurden entfernt)
http://img63.imageshack.us/img63/191/1b ... ernao6.jpg
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Leider zählen unter 25-Jährige seit April nach Ansicht der ArGe zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Der Bedarf wurde auf 276,-€ festgelegt.

Das muss man aber nicht hinnehmen:

http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 15&Itemid=
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Das du jetzt komplett keine Leistungen von der ARGE bekommst halte ich für nicht richtig. Selbst wenn dir nun keine 345€ mehr zustehen , da du nun zur BG deiner Eltern zählst und somit nur noch 276€ zustehen, solltest du trotzdem noch etwas bekommen. Du verdienst zwar 280€ aber durch den Freibetrag von 100€ und 20% vom Rest , solltest du noch Anspruch auf ergänzend ALG2 haben.


Sind die 280€ die du verdienst Netto oder Brutto ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

vielen dank für eure antworten!

grottenolm
- das heisst mir stehen 276€ persönlich zu? also habe ich eine reale chance wieder geld zu erhalten wenn ich wiederspruch einlege..?
Danke für die super seite, werde morgen erstmal alles genau durchlesen und wiederspruch einlegen.

Azze
-die 280 sind netto
ich will mal hoffen das ich da noch was machen kann...nur leider sind die leute auf dem amt sehr redegewannt und legen meine argumente sehr schnell auser gefecht...und ich komme mir dann immer so vor als wenn ich wirklich falsch liege und die recht hätten...
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Habe ich mich missverständlich ausgedrückt? Dein Bedarf liegt bei 276,-€ als unter 25-Jähriger, der kann über das Ausbildungsgeld oder AlgII abgedeckt werden.

Ansonsten hat Azze das richtig erläutert, aufgrund des Freibetrags für Erwerbstätige muss die ArGe 138,-€ als Freibetrag anerkennen.

Das Ganze würde ich keinesfalls mit dem Sachbearbeiter diskutieren, sondern umgehend Widerspruch einlegen. Tipps dazu gibt es ja auf der genannten Seite.
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

also wird das übern sachberater wohl nur steiniger als wenn ich gleich wiederspruch....sozialgericht...usw... gehe.
Werde jetzt gleich den wiederspruch ausfüllen und direkt danach das teil abgeben.

Hoffentlich dauert sowas nicht so lange :-(
den nun beginnt der erste monat wo mir das geld schon fehlt, habe voll angst das ich mich durch so eine sache verschulde und ihn einen teufelskreis komme.

Danke für deine hilfe!!! echt spitze von dir.
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

habe da nochmal eine frage,

1) was soll ich den auf den anlagen zettel schreiben "Anlage: Erklärung der Eltern" (Musterwiderspruch)

2) der mustertext ist ja nur ein beispiel und ich habe ihn so übernommen und leicht abgeändert...bin mir aber nicht sicher ob ich den teil mit Düsseldorfer tabelle und berliner tabelle auch ändern muss....da ich noch nichtmal ein blassen habe worum es dort überhaupt geht...evtl ist das ja landkreis abhängig oder so...

ich habe hier mal den leicht abgeänderten mustertext in ein txt file kopiert damit andere leute evtl nicht selbst alles abschreiben müssen aus dem pdf dokument.
Oder es finden andere noch ein paar tips die ich noch mit einbinden könnte.

http://www.file-upload.net/download_31. ... 3.rar.html
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn ich den Link öffne, kommt der Text unlesbar für mich an. Kannst du den Text ohne Namen nicht mal hier reinsetzen?

Da es ja hier nicht um den Elternunterhalt (berliner/Düsseldorfer Tabelle) geht, ist der Musterwiderspruch nicht ganz passend.

Unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

findest du Sozialberatungsstellen in ganz Deutschland, da wird dir kostenlos und kompetent geholfen.
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

danke für den link, werde dort gleich mal anrufen

hier der text:
(da ich das meiste net verstehe vom inhalt,weiss ich auch net ob es so reicht.)

Wiederspruch gegen ihren Bescheid vom 18.07.06

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegen ihren Bescheid über Leistungen nach dem zweiten Buch sozialgesetzbuch (SGB II)
Vom 18.07.06, mir zugegangen am 20.07.06,

lege ich hiermit WIEDERSPRUCH ein.

Begründung:
Mit dem oben genannten Bescheid haben sie meinen Antrag auf Grundsicherung aufgrund des Einkommen/Vermögens meiner Eltern abgelehnt.

Meine Eltern sind aber weder finanziell in der Lage noch willens, mich in der von Ihnen unterstellten Weise zu unterstützen und meinen Lebendunterhalt sicher zu stellen. Ich habe auch keinen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegenüber meiner Eltern.
Da ich volljährig bin und meine allgemeine Schulausbildung abgeschlossen habe. Da ich bereits 24 Jahre alt bin, sind meine Eltern ach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig. Somit ist mein Existenzminimum nicht sichergestellt und mir fehlen die Mittel für meinen Lebensunterhalt. Sie verweigern mir Leistungen nach dem SGB II und verweisen mich auf das Einkommen meiner Eltern. Diese Mittel stehen mir aber gar nicht zur Verfügung und da ich keinen entsprechenden Unterhaltsanspruch habe, ist mir auch gar nicht möglich, diese Mittel zu erhalten.

Ich beantrage daher, dass Einkommen/Vermögen meiner Eltern nicht anzurechnen und mir ungekürzte Leistungen nach SGB II zu bewilligen. Ersatzweise beantrage ich , Einkommen/Vermögen meiner Eltern nur in höhe meines Unterhaltsanspruchs nach §§1601ff BGB sowie der von den Oberlandesgerichten entwickelten Leitlinien für die Selbstbehalte der unterhaltsverpflichteten (in den Anmerkungen zur „Düsseldorfer Tabelle“ bzw. zur „Berliner Tabelle“) zu berücksichtigen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Bitte lass dir bei dem Widerspruch von einer Sozialberatungsstelle helfen. Da deine Eltern dich ja gar nicht unterhalten sollen, passt der Text einfach nicht.
TH€_BR@!N
Beiträge: 11
Registriert: 30.07.2006 20:32

Beitrag von TH€_BR@!N »

alles klar.
hätte ihn sonst wirklich beinahe so los geschickt. arg...
Antworten