bekomme ich was beim Kauf eines Herdes was dazu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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riderss
Beiträge: 3
Registriert: 30.07.2006 11:01

bekomme ich was beim Kauf eines Herdes was dazu?

Beitrag von riderss »

Mir ist mein Herd kaputt gegangen!Mir einen neuen Herd zukaufen kommt nicht in Frage, da ich am Ende des Monat´s auf dem Konto immer nur maximal 10 Euro habe!Ich bekomme jetzt schon circa ein halbes Jahr Alg2.
Kann mir da bitte jemand dringend helfen!Ohne Herd ist es nämlich verdammt besch...eiden! :x
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo riderss
Beihilfe zum Herd gibt es nicht, aber stell einen Antrag auf Darlehen.
Ist allerdings eine KANN-Leistung.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ayumi
Beiträge: 362
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Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo riderss,

wenn Du zur Miete wohnst, ist doch für nen kaputten Herd normalerweise der Vermieter zuständig. Ist jedenfalls bei uns so.

Gruß Simone
malerpinsel
Beiträge: 25
Registriert: 29.07.2006 13:28

Beitrag von malerpinsel »

Aber nicht immer nimmt jemand den Herd des Vermieters in Anspruch, sprich man hat ne eigene Küche ;)
riderss
Beiträge: 3
Registriert: 30.07.2006 11:01

öhm

Beitrag von riderss »

also ich bezweifle das mein vermieter dafür gerade stehen muss!
ich habe mir doch die küche selber gekauft!er ist doch nur für die wohnung verantwortlich!
ach, ich hab sowieso keine ahnung von der ganzen bürokratie!
ich werd beim AA mal anfragen!
danke für die raschen antworten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallöchen

Es ist nicht immer und überall so, das zu einer Wohnung Kücheneinrichtung gehört.
Viele Wohnungen haben eine solche Ausstattung aber es gibt auch solche, die vollkommen leer vermietet werden.
Stell einen Antrag auf Darlehen, das ist zinslos und in kleinen Raten zurückzahlbar.
Viel Erfolg
Gruß
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riderss
Beiträge: 3
Registriert: 30.07.2006 11:01

Beitrag von riderss »

wo stelle ich diesen antrag?
melinde, mal was anderes, schöne grüsse aus Hachenburg :wink:
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
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Beitrag von ballsport »

den antrag auf ein zinsloses darlehen stellst du bei deiner zuständigen arge.

dort wird dann auch mit dir besprochen, wie hoch die rückzahlraten sind, die dann immer bei zahlung des alg2 einbehalten werden
(geht uns im moment genauso da wir stromnachzahlung leisten müssen. zahlen dafür 100€ ab.)

am besten du lässt dir schnellstmöglich einen termin geben um auf dem amt vorzusprechen.

drücke dir feste die daumen das alles glatt geht... :wink:
Carmen

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