Kindergeldzuschlag o d e r AGII ab 01.08.06???
Verfasst: 28.07.2006 18:21
Bei "Neuerungen ab dem 01.08.2006" hieß es, dass man "wählen " kann zwischen AGII mit befristetem Zuschlag und Kindergeldzuschlag. Was bedeutet denn das nun? Bei mir sieht es so aus, dass ich seit diesem Monat AGI erhalte, da dies aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten (alleinerziehend , 2 Kinder), muss ich AGII ergänzend beantragen, Kindergeldzuschlag hätte ich nicht beantragen können. Könnte ich das nun vielleicht? Wäre mir natürlich lieber als AGII.