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wELCHE KOSTEN SIND IM REGELSATZ ???

Verfasst: 28.07.2006 09:22
von Adrian
Moin moin,

ich bekam `ne Aufforderung am 18.7. vom Vermieter meine Stromkosten aus der Warmmiete rausrechnen zu lassen.
Habe es auch bis zum 24.7. machen lassen und aufmal gabs am 26.7. den Hartz 4 Bescheid vom 19.7. - ist doch unverschämt, :oops: einen Bescheid auszustellen, ohne mir Zeit zu geben, das Rausrechnen der Stromkosten zu ermöglichen. Nun am 24.7. Montag stand ich bei der ARGE auf der Matte und habe die Kosten für Strom angezeigt.
Aber ein Bescheid vor dem 24.7. auszustellen ist ärgerlich. - :evil: ob das gerechtfertigt ist????????? :?: :?: :?:

Gruß Adrian

Verfasst: 28.07.2006 11:15
von nonsens
sie waren eben schneller, das ist aber kein Problem.

Du bekommst jetzt eh einen neuen bescheid.

Wir hatten das problem mit den Gaskosten. Da die Stadtwerkeendrechnung später kam, wurde ein bescheid ausgestellt, ohne Berücksichtigung der Zusatzkosten vom gas.

nach Einreichen der Endrechnung wurde dann umgehend ein neuer bescheid ausgestellt, in dem diese Kosten dann auch neu berechnet wurden.

Verfasst: 28.07.2006 19:57
von Adrian
Danke für die Antwort,

Das Rausrechnen der Stromkosten sollte ich auf die Rückseite schreiben und meine Ermahnung vom 27.7. habe ich nochmals mit ihrem Verhalten begründet und ebenfalls auf die Rückseite dadrunter geschrieben, sodass sie einen guten Denkanstoß bekommen hat, denn ich brauche für den Fall der Fälle die Notiz für meinen Sozialverband - falls es hart auf hart kommen sollte. Und natürlich per Post geschickt, denn ich habe keinen Nerv, die Leute zu oft zu sehen

Gruß Adrian