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Kleiner Geldsegen, behalten?

Verfasst: 27.07.2006 16:42
von yuuenwildrock
Hallo^^
Ich beziehe ALG1 und Hartz4 seit etwa 6 Monaten (Hartz4 aufstockend seit 2 monaten), jetzt habe ich einen Auftrag als Ilustratorin erhalten, keine festeinstellung nur ein Auftrag, wofür ich für etwas arbeit (ich darf ja nur 15 stunden in der woche arbeiten) etwa 1-2tausend euro bekomme. Natürlich ist das verdammt gut bezahlt, aber.. was darf ich behalten? Ich bin momentan 650 euro im Minus und habe keinerlei sparbücher oder rücklagen, diese 1-2tausend euro würde ich dringend brauchen da ich keine waschmaschine habe und gerne die 650 euro minus auf meinem konto tilgen möchte.
Darf ich das Geld behalten?
Ich bin 22 jahre alt, lebe alleine, unverheiratet, kein Kind, abgeschlossene Ausbildung.

Vielen dank im Vorraus.

Verfasst: 27.07.2006 23:11
von Azze
Grundsätzlich musst du jede Art von Einkommen angeben, solltest du das nicht tun , gibt es früher oder später ärger mit der ARGE. Spätestens wenn du mal deine Kontoauszüge vorlegen musst werden die das bemerken und dann bekommst du eine Rechnung und musst die zuviel gezahlten Leistungen der ARGE zurückzahlen.