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ALG 2 trotz Einkommen?

Verfasst: 27.07.2006 09:09
von Zaubersternchen
Hallo!
Ich habe bis April 2006 ALG 2 bezogen und habe seit Mai wieder einen Job, bei dem ich 1200 Euro brutto verdiene was einen Nettoverdienst von 890 Euro macht. Ich lebe alleine und meine Kaltmiete beträgt 280 Euro + ca. 60 Euro Nebenkosten. Nachdem ich meine Lohnbescheinigung bei der ARGE eingereicht habe hatte ich nicht mit ergänzdendem ALG 2 gerechnet. Nun bekomme ich jedoch einen Bescheid dass mir weiterhin 93 Euro/Monat gezahlt werden. Meines Erachtens ist aber mein Einkommen nicht so niedrig dass mir weiterhin noch ALG 2 zusteht. Kann sich doch nur um einen Fehler bei der Berechnung handeln, oder? Weiß nämlich jetzt nicht ob ich das Geld jetzt mit ruhigem Gewissen ausgeben kann. Weiß da jemand Bescheid ob das seine Richtigkeit hat?

Verfasst: 27.07.2006 10:39
von Margaretha
Doch, es hat wohl seine Richtigkeit, denn von den 890,00 € hast Du einen Freibetrag in Höhe von 100,00 € u. von dem Rest werden 20% nicht angerechnet!

Verfasst: 27.07.2006 10:50
von DjTermi
Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),

zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.

Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.

Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:

20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,- €).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €