Seite 1 von 1

Vollwaisenrente angeben

Verfasst: 26.07.2006 13:17
von Stefan82
Muß man die Vollwaisenrente die man bisher bezogen hat sowohl unter IV Einkommensverhältnisse als auch unter IX Ansprüche gegen Sozialleistungsträger angeben?
Unter IX steht das alle Rentenarten angegeben werden sollen.
Warum denn nun doppelt?

Verfasst: 26.07.2006 14:20
von Azze
Unter Einkommen versteh ich Einkommen durch Arbeit oder Mieteinnahmen. Deine Waisenrente ist zwar auch im weitesten Sinne Einkommen aber gehört meiner Meinung nach auch nur unter den Punkte IX für die Renten.