EEJ und Partner mit Zusatzeinkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
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EEJ und Partner mit Zusatzeinkommen

Beitrag von ballsport »

Hi liebe Forenmitglieder!

Auch heut mal wieder ne bescheidene Frage:

Wir, Ehepaar mit 3 Kids, Hartz4 Empfänger. Mein Mann seit knapp 2 Wochen als EE-Jobber.
Mir, als derzeit Nur-Hausfrau und Mutter im Erziehungsurlaub, fällt sprichwörtlich die "Decke auf den Schädel". :?

Kann ich nun, wenn ich vielleicht mal die Möglichkeit finde (bisher noch nicht aber ich geb die Suche nicht auf) trotz das mein Mann in der EEJ-Maßnahme ist zusätzlich geringfügiges Einkommen erzielen?
Z.B. Putzen gehen oder Einkaufsdienste, Babysittig etc. . Wobei dabei ja nun nicht grad ein Vermögen zusammenkommen würde, aber mir es hauptsächlich im Moment eher auch darum geht, vielleicht einen Minimalen Teil zum Haushalt beizutragen und auch mal rauszukommen.

Für mich sind es bis zum Halbtagsjob, den ich machen will und werde, nur noch knapp 1,5 Jahre denn dann geht auch der kleine Zwerg in den Kindergarten und ich kann wieder in meinen Beruf einsteigen.

Wenn also die Möglichkeit besteht, das ich auch mit kleineren Tätigkeiten ein wenig für mich und meine Familie tun kann, darf ich das? Und wenn ja, wieviel wird mir dann angerechnet?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten....

Einen suuuuper schönen und sonnigen Tag noch....
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Natürlich darfst du arbeiten gehen :) Bei erwerbstätigem Einkommen sind immer die ersten 100€ komplett anrechnungsfrei. Alles was über 100€ liegt wird zu 80% angerechnet, du kannst also zusätlich zu den 100€ noch 20% behalten. Bei 400€ wären das insgesammt 160€ die du behalten darfst.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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