zusammen ziehen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
zusammen ziehen
ich lebe zur zeit von alg 2 und habe eine eigene wohnung
und jetzt wollte ich mal fragen wie das ist wenn jemand bei mir einzieht der arbeiten geht.
wird dann sein lohn bei mir angerechnet wenn ich nichts weiter mit ihm zu tun habe außer das wir uns die miete für die wohnung teilen.
danke schon mal im vorraus.
und jetzt wollte ich mal fragen wie das ist wenn jemand bei mir einzieht der arbeiten geht.
wird dann sein lohn bei mir angerechnet wenn ich nichts weiter mit ihm zu tun habe außer das wir uns die miete für die wohnung teilen.
danke schon mal im vorraus.
Wenn jemand bei Dir einzieht muß ganz klar geregelt sein, das ihr nix miteinander zu tun habt und ihr lediglich euch als WG die Wohnung teilt.
Dafür gibt es z.B. die Regelung, das jeder seinen eigenen Raum hat, Küche (Kochen etc) getrennt genutzt wird und jeder klar nur für sich sorgt.
Einfach zu sagen das jemand, egal ob männlich oder weiblich, bei Dir eingezogen ist, damit die Miete geteilt wird, reicht definitiv nicht aus!
Dafür gibt es z.B. die Regelung, das jeder seinen eigenen Raum hat, Küche (Kochen etc) getrennt genutzt wird und jeder klar nur für sich sorgt.
Einfach zu sagen das jemand, egal ob männlich oder weiblich, bei Dir eingezogen ist, damit die Miete geteilt wird, reicht definitiv nicht aus!
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 25.07.2006 19:22
- Wohnort: Nordhausen
Normalerweise zählt das dann als eheähnliche gemeinschaft
da du aber sagst das du mit ihm/ihr nicht mehr als nur zusammen wohnt
trifft einer der grundsätze ab wann es eine eheähnliche gemeinschaft ist nicht ein.
die grundsätze sind meines wissen:
mind.3 jahre zusammen leben
ein gemeinsames kind oder
ein gemeinsames konto
da du aber sagst das du mit ihm/ihr nicht mehr als nur zusammen wohnt
trifft einer der grundsätze ab wann es eine eheähnliche gemeinschaft ist nicht ein.
die grundsätze sind meines wissen:
mind.3 jahre zusammen leben
ein gemeinsames kind oder
ein gemeinsames konto
Hallo thomas,
bis zum 31.07 stimmen deine Grundsätze, deshalb hat leider unsere Regierung beschlossen, das SGBII zu ändern und die Bedingungen, die bisher gerichtlich obergerichtlich festgestellt wurden, zu ändern.
Ab dem 01.08. gilt:
mind. 1 Jahr zusammenleben
oder
1 Kind im Haushalt, egal von wem
und schon steckt man in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Da gibt es noch ein paar mehr oder, habe die aber noch nicht auswendig gelernt
Probleme macht die ArGe ja nun bei den meisten, die zusammenziehen, aber wer nicht eheähnlich lebt, sollte sich nicht davon einschüchtern lassen. Dauert eben und ist stressig, Ansprüche durchzusetzen.
bis zum 31.07 stimmen deine Grundsätze, deshalb hat leider unsere Regierung beschlossen, das SGBII zu ändern und die Bedingungen, die bisher gerichtlich obergerichtlich festgestellt wurden, zu ändern.
Ab dem 01.08. gilt:
mind. 1 Jahr zusammenleben
oder
1 Kind im Haushalt, egal von wem
und schon steckt man in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Da gibt es noch ein paar mehr oder, habe die aber noch nicht auswendig gelernt
Probleme macht die ArGe ja nun bei den meisten, die zusammenziehen, aber wer nicht eheähnlich lebt, sollte sich nicht davon einschüchtern lassen. Dauert eben und ist stressig, Ansprüche durchzusetzen.
@grottenolm
also darf jemand, der alleinerziehend ist, nicht beispielsweise mit einem guten freund eine wg gründen?
ich mein wenn ich mir vorstelle, das jemand der ein kind hat und vom partner (egal welcher grund) verlassen worden ist, nun mit jemand anderem (guter bekannter! nicht neuer partner) eine wg gründet, um einen eventuellen auszug vorzubeugen und die derzeitigen mietkosten zu senken, das derjenige nun dann so eingestuft wird das es eine eheänl. gemeinschaft ist...brrr da schüttelt es sich mir....
soll doch die arge glücklich sein, das da vielleicht weniger zu zahlen ist, wenn sich die miete durch gründung einer wg verringert.
ich mein es ist ja wohl nicht schlimm, wenn jeder seinen eigenen bereich hat, ein gemeinsamer raum als gemeinschaftsraum genutzt wird und man im bad statt einem zwei regale hat. auch die einteilung der küchennutzung dürfte nicht unbedingt ein problem sein oder?
und wenn man in zeiten von hartz4 sich mal zusammen tut und gemeinsam kocht, weil es so günstiger ist und jeder seinen teil dazu gibt, dann ist man doch noch lange nicht miteinander verbandelt und bildet sofort eine eheänliche gemeinschaft oder?
ehlich gesagt, dann müßte ich ja, trotz das ich verheiratet bin, mit meinem trauzeugen auch ein verhältnis haben oder mit ein paar unserer guten freunde... denn wir schließen uns oft zusammen um die kosten zu senken, denn wenn man gemeinsam kocht und dann durch die personenzahl teilt ist das essen gleich günstiger als wenn ich allein einkaufe und reste wegwerfen muss....
also darf jemand, der alleinerziehend ist, nicht beispielsweise mit einem guten freund eine wg gründen?
ich mein wenn ich mir vorstelle, das jemand der ein kind hat und vom partner (egal welcher grund) verlassen worden ist, nun mit jemand anderem (guter bekannter! nicht neuer partner) eine wg gründet, um einen eventuellen auszug vorzubeugen und die derzeitigen mietkosten zu senken, das derjenige nun dann so eingestuft wird das es eine eheänl. gemeinschaft ist...brrr da schüttelt es sich mir....
soll doch die arge glücklich sein, das da vielleicht weniger zu zahlen ist, wenn sich die miete durch gründung einer wg verringert.
ich mein es ist ja wohl nicht schlimm, wenn jeder seinen eigenen bereich hat, ein gemeinsamer raum als gemeinschaftsraum genutzt wird und man im bad statt einem zwei regale hat. auch die einteilung der küchennutzung dürfte nicht unbedingt ein problem sein oder?
und wenn man in zeiten von hartz4 sich mal zusammen tut und gemeinsam kocht, weil es so günstiger ist und jeder seinen teil dazu gibt, dann ist man doch noch lange nicht miteinander verbandelt und bildet sofort eine eheänliche gemeinschaft oder?
ehlich gesagt, dann müßte ich ja, trotz das ich verheiratet bin, mit meinem trauzeugen auch ein verhältnis haben oder mit ein paar unserer guten freunde... denn wir schließen uns oft zusammen um die kosten zu senken, denn wenn man gemeinsam kocht und dann durch die personenzahl teilt ist das essen gleich günstiger als wenn ich allein einkaufe und reste wegwerfen muss....
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!