Hallo!!
Habe einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid von der ArGe bekommen und soll "zu Unrecht gewährte Leistungen" zurückzahlen. Hab eine Ausbildung aufgenommen von der die Arge auch von Anfang an bescheid wusste.Da ich kein Bafög bekomme, weil ich mein Studium abgebrochen habe und ich dem Grunde nach förderungsfähig bin hätte ich kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Und die zu Unrecht gewährten Leistungen muss ich jetzt zurückbezahlen, nur wie?Mein Mann und mein 4jähriger Sohn beziehen AlgII und ich hab keinerlei Einkommen und Vermögen. Was kann ich tun, wer kann mir helfen????
Wäre auch für telefonische Auskunft sehr dankbar.
XXXXXXXX Leute die dich Telefonisch erreichen wollen, sollen erst kontakt zu Dir aufnehmen !!! Dj Termi
Danke
Schulden bei der ArGe, brauche dringend Hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Sie haben AlgII bezogen und die ArGe informiert, dass Sie eine Ausbildung anfangen. Alles korrekt.
Der Sachbearbeiter in der ArGe hätte Ihnen mitteilen müssen, dass Sie aufgrund des vorrangigen Anspruchs auf Bafög keinen Anspruch mehr auf AlgII haben. Das ist nicht Ihr Fehler!!
Wenn eine Behörde eine Leistung erbringt und alle Informationen hat, die notwendig sind, um einen Bescheid korrekt zu erlassen, dann haben Sie zurecht auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung vertrauen können. Das kann nicht gegen Sie verwendet werden.
Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn das nicht hilft haken Sie doch hier nochmal nach.
Der Sachbearbeiter in der ArGe hätte Ihnen mitteilen müssen, dass Sie aufgrund des vorrangigen Anspruchs auf Bafög keinen Anspruch mehr auf AlgII haben. Das ist nicht Ihr Fehler!!
Wenn eine Behörde eine Leistung erbringt und alle Informationen hat, die notwendig sind, um einen Bescheid korrekt zu erlassen, dann haben Sie zurecht auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung vertrauen können. Das kann nicht gegen Sie verwendet werden.
Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn das nicht hilft haken Sie doch hier nochmal nach.