Schulden bei der ArGe, brauche dringend Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sema29
Beiträge: 1
Registriert: 24.07.2006 18:45

Schulden bei der ArGe, brauche dringend Hilfe

Beitrag von sema29 »

Hallo!!

Habe einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid von der ArGe bekommen und soll "zu Unrecht gewährte Leistungen" zurückzahlen. Hab eine Ausbildung aufgenommen von der die Arge auch von Anfang an bescheid wusste.Da ich kein Bafög bekomme, weil ich mein Studium abgebrochen habe und ich dem Grunde nach förderungsfähig bin hätte ich kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Und die zu Unrecht gewährten Leistungen muss ich jetzt zurückbezahlen, nur wie?Mein Mann und mein 4jähriger Sohn beziehen AlgII und ich hab keinerlei Einkommen und Vermögen. Was kann ich tun, wer kann mir helfen????

Wäre auch für telefonische Auskunft sehr dankbar.
XXXXXXXX Leute die dich Telefonisch erreichen wollen, sollen erst kontakt zu Dir aufnehmen !!! Dj Termi
Danke
lolita
Beiträge: 22
Registriert: 24.07.2006 14:04
Wohnort: hannover

Beitrag von lolita »

sehr schwierig
warum stehen dir keine leistungen zu?durch den abbruch des studiums?`

ich sehe das so"wo nichts zu holen ist können sie dir auch nix wegnehmen"

aber wie die das sehen weiß ich leider nicht :(
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie haben AlgII bezogen und die ArGe informiert, dass Sie eine Ausbildung anfangen. Alles korrekt.

Der Sachbearbeiter in der ArGe hätte Ihnen mitteilen müssen, dass Sie aufgrund des vorrangigen Anspruchs auf Bafög keinen Anspruch mehr auf AlgII haben. Das ist nicht Ihr Fehler!!

Wenn eine Behörde eine Leistung erbringt und alle Informationen hat, die notwendig sind, um einen Bescheid korrekt zu erlassen, dann haben Sie zurecht auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung vertrauen können. Das kann nicht gegen Sie verwendet werden.

Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn das nicht hilft haken Sie doch hier nochmal nach.
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