Seite 1 von 1

umzug verbieten????

Verfasst: 24.07.2006 14:30
von lolita
dürfen sie mir einen umzug verbieten aufgrund der "zu hohen "qm zahl?

ich habe 3 kleinkinder -also wir sind zu 4.! wieviel darf man maximal zu 4.haben?

dürfen sie mir überhaupt einen umzug verbieten wenn die miete gleichhoch bleibt? wäre lieb wenn jmd.einen rechtsgültigen paragraphen dazu hätte:)

wir hätten dort mehr qm und garten und wintergarten und nicht bis in den 3.stock wie hier
ich habe außerdem wasser in den knien was schmerzhaft bei treppensteigen ist! interessiert so etwas?

ich habe leider schon erlebt das fast gar nicht s interessiert :cry:

ch freue mich auf hoffentlich positive antworten

Verfasst: 24.07.2006 14:43
von Azze
Rechtsberatung dürfen wir hier doch nicht geben :roll: Für 4 Leute stehen dir aber ca 90m² zu. Wenn der Mietpreis angemessen ist, spielt die m² Zahl eher eine zweitrangige Rolle.

Verfasst: 24.07.2006 16:01
von submarin
SGBII
§22
2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Verfasst: 24.07.2006 20:43
von lolita
zusicherung für die aufwendungen?
also es geht gänzlich um kostenübernahme die ich aber ja eh nicht möchte?

@azze sorry ich wußte nicht dass ein paragraph rechtsberatung ist :(

und wie sieht das mit den gesundheitlichen problemen aus?is t dies ein umzugsgrund?