umzug verbieten????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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lolita
Beiträge: 22
Registriert: 24.07.2006 14:04
Wohnort: hannover

umzug verbieten????

Beitrag von lolita »

dürfen sie mir einen umzug verbieten aufgrund der "zu hohen "qm zahl?

ich habe 3 kleinkinder -also wir sind zu 4.! wieviel darf man maximal zu 4.haben?

dürfen sie mir überhaupt einen umzug verbieten wenn die miete gleichhoch bleibt? wäre lieb wenn jmd.einen rechtsgültigen paragraphen dazu hätte:)

wir hätten dort mehr qm und garten und wintergarten und nicht bis in den 3.stock wie hier
ich habe außerdem wasser in den knien was schmerzhaft bei treppensteigen ist! interessiert so etwas?

ich habe leider schon erlebt das fast gar nicht s interessiert :cry:

ch freue mich auf hoffentlich positive antworten
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Rechtsberatung dürfen wir hier doch nicht geben :roll: Für 4 Leute stehen dir aber ca 90m² zu. Wenn der Mietpreis angemessen ist, spielt die m² Zahl eher eine zweitrangige Rolle.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

SGBII
§22
2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
lolita
Beiträge: 22
Registriert: 24.07.2006 14:04
Wohnort: hannover

Beitrag von lolita »

zusicherung für die aufwendungen?
also es geht gänzlich um kostenübernahme die ich aber ja eh nicht möchte?

@azze sorry ich wußte nicht dass ein paragraph rechtsberatung ist :(

und wie sieht das mit den gesundheitlichen problemen aus?is t dies ein umzugsgrund?
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