dürfen sie mir einen umzug verbieten aufgrund der "zu hohen "qm zahl?
ich habe 3 kleinkinder -also wir sind zu 4.! wieviel darf man maximal zu 4.haben?
dürfen sie mir überhaupt einen umzug verbieten wenn die miete gleichhoch bleibt? wäre lieb wenn jmd.einen rechtsgültigen paragraphen dazu hätte:)
wir hätten dort mehr qm und garten und wintergarten und nicht bis in den 3.stock wie hier
ich habe außerdem wasser in den knien was schmerzhaft bei treppensteigen ist! interessiert so etwas?
ich habe leider schon erlebt das fast gar nicht s interessiert
ch freue mich auf hoffentlich positive antworten
umzug verbieten????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Rechtsberatung dürfen wir hier doch nicht geben Für 4 Leute stehen dir aber ca 90m² zu. Wenn der Mietpreis angemessen ist, spielt die m² Zahl eher eine zweitrangige Rolle.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
SGBII
§22
2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
§22
2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.