Was Passiert bei erbschaft ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Dinity
Beiträge: 2
Registriert: 23.07.2006 13:56

Was Passiert bei erbschaft ?

Beitrag von Dinity »

Hallo ..

ich hab die such funktion hier und bei google benutzt ..

Könnte mir jemand sagen was bei einer erbschaft passiert..

wenn man aktuell 345 .- hartz 4 monatlich bekommt ?

erbschaft unter 100.000
Dinity
Beiträge: 2
Registriert: 23.07.2006 13:56

Beitrag von Dinity »

Bekommt man ab dann kein hart4 mehr ?
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

hab nur das hier gefunden:
Tritt ein Hilfeempfänger ein Erbe an, muss er nichts davon an das Sozialamt zurückzahlen.

Es dürfte nicht allzu häufig vorkommen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II Erbschaften in nennenswertem Umfang hinterlassen.

Doch speziell in Fällen, in denen die Verstorbenen ein nach den Regeln "angemessenes" Haus oder eine Eigentumswohnung bewohnt haben, die sie nicht verkaufen mussten, bleiben Hinterbliebenen die Werte erhalten.

Das Gesetz sieht für solche Fälle die Rückzahlung der Leistungen für die vergangenen zehn Jahre vor — vorausgesetzt, die Erbschaft reicht dafür aus. Partner des Leistungsempfängers haben einen Freibetrag von 15500 Euro — diesen Betrag dürfen sie behalten, Rückzahlungen bestreiten sie aus dem darüber liegenden Vermögen.

Für Verwandte kann dies auch gelten — aber nur dann, wenn sie mit dem Verstorbenen bis zu seinem Tod in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und ihn gepflegt hatten.

Allerdings müssen sie sich dauerhaft die Wohnung mit dem Verstorbenen geteilt haben. Dies trifft etwa auf Kinder zu, die sich bis zu deren Tod um ihre Eltern gekümmert haben und mit ihnen zusammenlebten.

Wichtig: Im umgekehrten Fall müssen Leistungen nicht zurückgezahlt werden. Tritt ein Hilfeempfänger ein Erbe an, muss er nichts davon an das Sozialamt zurückzahlen.

Schließlich ist er nicht rückwirkend vermögend geworden, sondern hat für die Zukunft größere Rücklagen. Das aber bedeutet: Fortan muss er seinen Lebensunterhalt aus dem Erbe bestreiten. Und das solange, wie es — abzüglich aller Freibeträge — dafür reicht.

(quelle:sueddeutsche)
für dich heisst das, das du keinen Anspruch mehr hättest, bis das Erbe aufgebraucht ist
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
lolita
Beiträge: 22
Registriert: 24.07.2006 14:04
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Beitrag von lolita »

:shock: war ja klar
wenn man so ein erbe annimmt u7nd es sich lohnt am besten kein alg mehr beziehen
quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

Mensch...

Beitrag von quasimodo »

Sei doch froh, daß Du soviel erbst!
Ist doch toll, wenn Du eine zeitlang ohne Hartz4 leben kannst. Ausserdem ist so eine Erbschaft ein prima Startkapital, um sich evtl. selbständig zu machen.
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