Baby nicht mehr da, trozdem Umzug möglich? U25!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Baby nicht mehr da, trozdem Umzug möglich? U25!

Beitrag von Anna »

Leider ist das Baby meiner Schwester am 13.7. bei einer Fehlgeburt verstorben. Jetzt hatte sie ja schon die Wohnung in Aussicht. Preislich würde sie auch für sie alleine ok sein. Nur: dürfte sie jetzt trozdem umziehen? Sie ist ja erst 19...! Der Umbau für ihre Wohnung hat nämlich bereits begonnen..., es wird ihr ehemaliges Zimmer mit entsprechende Nebenräume von der elterlichen Wohnung getrennt, das sollte eh so gemacht werden. Naja, und jetzt ist Baby ja nicht mehr da, aber der Umbau ist angefangen! Diesen abbrechen würden meine Eltern nicht machen, da finanziell ja alles geregelt wurde. Naja, und meine Schwester müsste ja dann zwangsläufig irgendwo hin, da ja dann ihr Zimmer, was sie noch bewohnt, bald nicht mehr im elterlichen Bereich läge. Muss da jetzt wirklich der Umbau abgebrochen werden? Würde doch finanzielle Einbußen geben..
lolita
Beiträge: 22
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Beitrag von lolita »

hört sich hart an :cry:
ich würde dir genre weiterhelfen aber kanne s in diesem fall nciht aber ich drück alle daumen dass es klappt
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Wurde der umbau bzw. das genehmigt das die Schwester das machen kann mit der Wohnung?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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