Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin in der 27. Schwangerschaftswoche (also im 7. Monat) und seit dem 4.7. mit meiner Ausbildung zur Erzieherin feritg.
Einen HarzIV-Erstantrag habe ich am 8.6. beim JobCenter Berlin-Neukölln gestellt.
Ich habe alle Unterlagen eingereicht, auch die meines Partners, aber immer noch nichts vom Amt gehört.
Ich habe dort schon einige Male angerufen und war auch schon dort, aber sie vertrösten mich mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen (die ja schon fast abgelaufen ist).
Nicht nur, dass ich finanziell in Schwierigkeiten bin, hinzu kommt, dass ich durch einen Zufall erfahren habe, dass ich nicht mehr versichtert bin.
Das obwohl mir die DAK Berlin noch im Juni versichert hat, dass ich, weil ich im Juli die Ausbildung abschließe, noch für den Juli krankenversichert bin.
Ein Brief/Bescheid dass ich ab dem 5.7. nicht mehr familienversichert bin habe ich vorher auch nicht bekommen.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass ich, auch aufgrund meiner Schwangerschaft, einen Versicherungsschutz brauche, die Krankenkasse mich aber so lange nicht kostenfrei versichert wie ich den Bescheid vom JobCenter nicht habe und die Beiträge kann ich nicht selber tragen.
Wichtig wäre für mich zu wissen, ob sich das JobCenter eigentlich so viel Zeit für die Bearbeitung nehmen darf, wenn sie doch die Kenntnis haben, dass ich nicht versichert bin.
Außerdem wüßte ich gerne, in welchem Abschnitt des SGBII ich die gesetzlichen Bedingungen nachlesen kann.
Danke für die Antworten
Vanessa
Brauche dringend Rat und Hilfe!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
das Problem ist, das die in berlin wohl überlastet sind.
Eigentlich dachte ich immer, sobald der Antrag da ist, steht dir der versicherungsschutz zu, zumindest könnte man dir wenigstens eine Bescheinigung ausstellen, damit du zum Arzt kannst.
Du stehst unter Mutterschutz und musst in die ärztliche Betreuung.
Ich würd da mal an die oberste Stelle des Amtes mich wenden, und ordentlich auf den Tisch kloppn.
Ich war zwar einmal in gleicher Situation wie du, aber da schrieben wir das jahr 1993 und da war alles irgendwie noch einfacher, schneller und besser
drück dir die daumen das alles klappt
Eigentlich dachte ich immer, sobald der Antrag da ist, steht dir der versicherungsschutz zu, zumindest könnte man dir wenigstens eine Bescheinigung ausstellen, damit du zum Arzt kannst.
Du stehst unter Mutterschutz und musst in die ärztliche Betreuung.
Ich würd da mal an die oberste Stelle des Amtes mich wenden, und ordentlich auf den Tisch kloppn.
Ich war zwar einmal in gleicher Situation wie du, aber da schrieben wir das jahr 1993 und da war alles irgendwie noch einfacher, schneller und besser
drück dir die daumen das alles klappt
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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