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hartz 4 zahlt autoversicherung?

Verfasst: 21.07.2006 10:03
von vonnie02
hallo

habe eine frage an euch vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
also wir sind eine bedarfsgemeinschaft ich mein freund und unsere 14 monate alte tochter.

mein freund hat jetzt wieder arbeit bekommen zwar nur über leasing aber naja.da das einkommen weniger ist als hartz 4 wird es angerechnet, im folgeantrag den wir jetzt stellen müssen wollen die ja auch wissen wieviel wir an autoversicherung zahlen und ich habe gelesen dass das amt die dann übernehmen würde. stimmt das :?:

Verfasst: 24.07.2006 14:19
von lolita
haha sorry :lol: nein ganz bestimmt nicht
keinen cent

Verfasst: 24.07.2006 14:40
von Azze
Die Versicherung für den PKW wird nicht übernommen. Man kann allerdings Mobilitätsbeihilfen (z.b. Fahrkosten) bei Aufnahme einer Arbeit beantragen.

Verfasst: 25.07.2006 18:52
von nane
Doofe Frage, aber wieso steht in den Zusatzblättern dann ein Punkt "gesetzliche Versicherungen"? Als Beispiel wird die KfZ-Haftpflicht überall genannt. Beim Jobcenter hatte man mir erzählt die Kosten würden nur übernommen werden, wenn man arbeitet. Im Internet habe ich dazu bisher allerdings auch noch nix gefunden.

Verfasst: 25.07.2006 21:36
von nonsens
ich denke mal mit den angaben zur versicherung prüfen die, was euch euer auto wert ist und wieviel es wert ist.

du darfst dir als HartzIV empfänger keinen teuren schlitten vor die tür stellen, und das auto sollte im gewissen rahmen bezahlbar bleiben.

und versicherung/steuern etc. zahlt das amt auch künftig nicht, es geht um den lebensunterhalt den man euch sichert, nicht um den kleinen luxus;)

versteh das bitte nicht falsch, aber so bekommt man das hier auf dem amt auch zu hören. von daher müsst ihr das auto und die kosten die dadurch entstehen selbst finanzieren.

Verfasst: 25.07.2006 21:59
von nervi
sorry wenn ich mich hier einmische, bezahlen tun die die Versicherung natürlich nicht, aber uns hat die Arge auch gesagt, sobald einer von uns wieder arbeitet, würden evtl. zum Beispiel die monatliche Haftpflicht des Auto, sowie unsere Zusatzkrankenversicherung, und priv. Rentenversicherung bei der Berechnung berücksichtigt. Meist per Pauschale, wenn jedoch die tatsächlichen Kosten höher sind, kann man prüfen lassen, ob ein höherer angemessener Betrag angerechnet wird.

Man hat es uns so als Rechnebeispiel erklärt!

Zur Zeit ist es bei uns so:
uns steht der monatliche Regelsatz zu, plus Miete, plus Heizung, evtl. (ist noch in Klärung) plus Mehrbedarf, minus Einkommen (zur Zeit eine Pers. Alg1) ! So zahlen sie bis jetzt auch !

Wenn einer von uns einen Job hat, dann:
uns steht der monatliche Regelsatz zu, plus Miete, plus Heizung, evtl. (ist noch in Klärung) plus Mehrbedarf, minus bereinigtes Einkommen !

bereinigtes Einkommen: Einkommen minus den gesetzlichen Freibetrag, minus oben genannten Abzüge wie beschrieben, also wohl bemerkt nicht minus den kompletten Summen, sondern angemessen.


Ist es nicht richtig ? Wie ist es dann richtig ?

Verfasst: 25.07.2006 23:18
von Azze
Hab mich mal bischen informiert :

Wenn man Einkommen ab 401€ hat, kann man die tatsächlichen Kosten absetzen. Also alles was über den 100€ Freibetrag ist kann angerechnet werden. In dem Freibetrag von 100€ sind zu berücksichtigen:

a) die Versicherungs-Pauschale von 30 Euro
b) der geförderte Altersvorsorgebeitrag von 2 %
c) die Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro
d) KFZ-Haftpflicht (ohne Kasko !)
e) und die Fahrtkosten (einfache Fahrt) km x 0,20 Eurocent

Die Kfz Versicherung wird also berücksichtigt aber nicht zwingend komplett bezahlt.