hartz 4 zahlt autoversicherung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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vonnie02
Beiträge: 1
Registriert: 21.07.2006 09:51
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hartz 4 zahlt autoversicherung?

Beitrag von vonnie02 »

hallo

habe eine frage an euch vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
also wir sind eine bedarfsgemeinschaft ich mein freund und unsere 14 monate alte tochter.

mein freund hat jetzt wieder arbeit bekommen zwar nur über leasing aber naja.da das einkommen weniger ist als hartz 4 wird es angerechnet, im folgeantrag den wir jetzt stellen müssen wollen die ja auch wissen wieviel wir an autoversicherung zahlen und ich habe gelesen dass das amt die dann übernehmen würde. stimmt das :?:
lolita
Beiträge: 22
Registriert: 24.07.2006 14:04
Wohnort: hannover

Beitrag von lolita »

haha sorry :lol: nein ganz bestimmt nicht
keinen cent
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Die Versicherung für den PKW wird nicht übernommen. Man kann allerdings Mobilitätsbeihilfen (z.b. Fahrkosten) bei Aufnahme einer Arbeit beantragen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
Wohnort: Mannheim

Beitrag von nane »

Doofe Frage, aber wieso steht in den Zusatzblättern dann ein Punkt "gesetzliche Versicherungen"? Als Beispiel wird die KfZ-Haftpflicht überall genannt. Beim Jobcenter hatte man mir erzählt die Kosten würden nur übernommen werden, wenn man arbeitet. Im Internet habe ich dazu bisher allerdings auch noch nix gefunden.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

ich denke mal mit den angaben zur versicherung prüfen die, was euch euer auto wert ist und wieviel es wert ist.

du darfst dir als HartzIV empfänger keinen teuren schlitten vor die tür stellen, und das auto sollte im gewissen rahmen bezahlbar bleiben.

und versicherung/steuern etc. zahlt das amt auch künftig nicht, es geht um den lebensunterhalt den man euch sichert, nicht um den kleinen luxus;)

versteh das bitte nicht falsch, aber so bekommt man das hier auf dem amt auch zu hören. von daher müsst ihr das auto und die kosten die dadurch entstehen selbst finanzieren.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

sorry wenn ich mich hier einmische, bezahlen tun die die Versicherung natürlich nicht, aber uns hat die Arge auch gesagt, sobald einer von uns wieder arbeitet, würden evtl. zum Beispiel die monatliche Haftpflicht des Auto, sowie unsere Zusatzkrankenversicherung, und priv. Rentenversicherung bei der Berechnung berücksichtigt. Meist per Pauschale, wenn jedoch die tatsächlichen Kosten höher sind, kann man prüfen lassen, ob ein höherer angemessener Betrag angerechnet wird.

Man hat es uns so als Rechnebeispiel erklärt!

Zur Zeit ist es bei uns so:
uns steht der monatliche Regelsatz zu, plus Miete, plus Heizung, evtl. (ist noch in Klärung) plus Mehrbedarf, minus Einkommen (zur Zeit eine Pers. Alg1) ! So zahlen sie bis jetzt auch !

Wenn einer von uns einen Job hat, dann:
uns steht der monatliche Regelsatz zu, plus Miete, plus Heizung, evtl. (ist noch in Klärung) plus Mehrbedarf, minus bereinigtes Einkommen !

bereinigtes Einkommen: Einkommen minus den gesetzlichen Freibetrag, minus oben genannten Abzüge wie beschrieben, also wohl bemerkt nicht minus den kompletten Summen, sondern angemessen.


Ist es nicht richtig ? Wie ist es dann richtig ?
Wünsche noch einen schönen Tag


Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Hab mich mal bischen informiert :

Wenn man Einkommen ab 401€ hat, kann man die tatsächlichen Kosten absetzen. Also alles was über den 100€ Freibetrag ist kann angerechnet werden. In dem Freibetrag von 100€ sind zu berücksichtigen:

a) die Versicherungs-Pauschale von 30 Euro
b) der geförderte Altersvorsorgebeitrag von 2 %
c) die Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro
d) KFZ-Haftpflicht (ohne Kasko !)
e) und die Fahrtkosten (einfache Fahrt) km x 0,20 Eurocent

Die Kfz Versicherung wird also berücksichtigt aber nicht zwingend komplett bezahlt.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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