U25 durcheinander

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Christy
Beiträge: 44
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U25 durcheinander

Beitrag von Christy »

hallo,

bei meiner arge is mal wieder totales durcheinander . erst schicken sie den falschen antrag zu dann nochmal den falschen dann den richtigen und nun kommt ein brief rein abgelehnt weil unter 25 bei mutter lebend usw.
ich dort angerufen weil in der ablehung ein neuantrag auf hartz4 dabei lag.
dort nachgefragt was das nun mit dem neuantrag soll , die antwort "der ist für ihre mutter sie müsste nun nen antrag auf hartz4 stellen ".
ich hab denen gesagt meine mutter arbeit aber , die meinten " egal sie muss nen antrag stellen weil ich U25 bin und in ihre BG zähle" .
ich blick da nun garnicht mehr durch .
kann mich mal jemand aufklären ? sie kriegt doch nie im leben hartz 4 wenn sie arbeit ( verdient immer zwischen 900-1000 euro ) .
was ist dann mit meinem mehrbedarf wegen kostenaufwendiger ernährung ( zöliakie ) ?
was ist nun mit meiner rentenversicherung ? die bei der arge am telefon meinten solang wie die prüfung dann auf den antrag meiner mäm laufen würde wäre ich noch rentenversichert . was ist wenn ihr antrag abgelehnt wird ?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Christy
Ist schon so, das jetzt volljährige die unter 25 Jahre alt sind nicht mehr eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden wenn sie im Elternhaus leben.
Deine Mutter muß einen Antrag stellen, euer Bedarf wird festgestellt und das Einkommen angerechnet.
Auch wenn man arbeitet reicht das Einkommen oft nicht um 2 Personen mit allem nötigen zu versorgen und dann gibt es Alg2 ergänzend.
Krankenversicherung und Rentenversicherung sind dann auch abgedeckt.
War schon früher zu Sozialhilfe Zeiten so, das es ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder in besonderen Lebenslagen gab.
Ich gehe mal davon aus, das der Antrag nicht abgelehnt werden wird.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Christy
Beiträge: 44
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Beitrag von Christy »

meinst du ? bei andern wo die mutter oder der vater 1000 euro verdienen lehnen sie doch auch ab .
sie lehnten bei mir doch auch ab wieso sollten sie bei ihr dann genehmigen bei anderen u25 lehnen sie doch auch nicht ab wenn die eltern zu wenig verdienten .
sowas sinnloses wir haben zieg kopien von mietvertrag , sparbücher , ihr lohn usw. allles ausfüllen müsssen und dann lehnen die ab und nun soll die alles wieder beischaffen und wieder ausfüllen .
alles das selbe nur da da nun ihr name oben steht und nicht meiner .
alles was wir vor ca. 2 wochen erst abgegeben haben .
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Christy
Die Logik eines Verwaltungsvorganges hat oft nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun sag´ ich mal. :wink:
Antrag stellen und abwarten.
Rechne Dir doch mal alles schon durch, Rechner findest Du hier:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Der Rechner berücksichtigt aber noch nicht die 80% vom Regelbedarf bei u25 (276,00€) da musst Du improvisieren.

Gruß
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