Frage betr. Erstanschaffung von Haushaltsgegenständen u. Neb
Verfasst: 16.07.2006 18:14
Hallo!
Wer kann mir wichtige Infos, , Tips, Ratschläge etc. geben?
Ich bin mit meinem Latein so ziemlich am Ende!
1.)
Ich habe mich im März 2005 von meiner Frau getrennt, sie ist ausgezogen, hat alle Haushaltsgegenstände mitgenommen (Herd, Spülmaschine, Kleiderschrank, Bett Waschmaschine etc.), da sie sie mit in die Ehe gebracht hatte (also ihr Eigentum waren). Ich habe kurze Zeit später wieder eine Beziehung angefangen, mit der ich dann zusammengezogen bin. Das war im Juni 2005. Meine damalige neue Freundin hat auch viele Gegenstände aus ihrem Eigentum mitgebracht (Bett, Waschmaschine, Kleiderschrank etc.).
Nun ist diese Beziehung in die Brüche gegangen und sie wird demnächst ausziehen. Sie wohnt bei Ihrem neuen Partner, ist aber noch nicht umgemeldet (das holt sie kommende Woche nach)! Sie ist höchstens einmal pro Woche für ca. 1 Stunde bei mir, um nach Post zu schauen und Sachen zu packen bzw. mitzunehmen.
Nun mein Anliegen deswegen:
Meine Ex-Freundin wird einige Sachen, die ihr Eigentum sind, bei dem Auszug definitiv mitnehmen. Darunter fällt unter anderem auch das Bett (Schlafcouch) und die Waschmaschine. Nun habe ich nicht die finanziellen Möglichkeiten, diese notwendigen Anschaffungen selbst zu tätigen. Ich bezog mich bei meinem Anliegen an die Arbeitsagentur auf die Broschüre (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), Seite 20), wonach die einmalige Möglichkeit besteht, die Erstaustattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte zu erbringen. Da ich in meinem ganzen Leben nach dem Auszug bei meinen Eltern noch keins dieser drei Gegenstände selbst kaufen mußte (also auch nie besessen habe), sehe ich für mich hier die Möglichkeit, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Noch kam seitens der Arbeitsagentur keine Antwort.
Wie stehen meine Chancen auf die Bewilligung?
2.)
Meine Vermieterin hat mir im April 2006 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.12.2004 - 27.02.2006 zukommen lassen.
Nach dieser Abrechnung muß ich 854,28 Euro nachzahlen. Ich weiß nicht, wie ich das bewerkstelligen soll.
Ich hatte nun der Arbeitsagentur am 31.05.2006, 27.06.2006 und am 12.07. 2006 mein Anliegen betr. der Nebenkostennachzahlung per Email geschrieben.
Leider habe ich von der Arbeitsagentur bis heute immer noch keine Nachricht erhalten.
Mittlerweile habe ich von meiner Vermieterin schon eine zweite Mahnung (Erhalt 16.07.2006) (diesmal plus Verzugszinsen & Mahngebühren = 22,11 Euro) mit dem Vermerk erhalten, dass jeder weitere Tag ab dem 17.07.2006 mit 6,95 % Verzugszinsen weiter berechnet wird. diese zweite Mahnung ist heute auch schon per Email zur Arbeitsagentur gegangen.
Ich kann diesen geforderten Nachzahlungsbetrag mit eigenen Mitteln definitiv nicht begleichen.
Meine Vermieterin droht mittlerweile schon mit Maßnahmen, wie z.B. Abstellen der Stromversorgung (ist in den Nebenkosten mit enthalten)!!!
3.)
Mein Mietzuschuß für die Wohnung lt. Bescheid vom 03.11.2005 beträgt nur 269,66 Euro, die Wohnung kostet aber 310,- Euro inkl. aller Kosten (auch Strom). Ich muß jeden Monat also nochmal ca. 40 Euro zulegen. Dazu kommt noch die Kürzung der monatlichen Bezüge in Höhe von 20,- Euro (für die unrechtsmäßig erhalten Zahlungen aufgrund des nicht gemeldeten Krankengeldbezugs von meiner damaligen Freundin).
Ich habe gestern gelesen, dass die Komunen angehalten sind, die vollen Mieten samt dazugehörigen Aufwendungen zu tragen. Warum ist das bei mir nicht der Fall?
4.)
Ich möchte auch gerne wissen welche Unterlagen die Arbeitsagentur haben muß, damit ich Ihnen beweisen kann, wann die gemeldete und dort bekannte Bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht?
Sie ist noch nicht umgemeldet, wohnt aber jetzt schon bei ihrem neuen Freund. Sie zahlte für Juni & Juli 2006 schon keine anteilige Miete mehr und kommt nur ca. einmal die Woche für ca. 1-2 Stunden, um Sachen zu packen und diese nach und nach zu ihrem neuen Wohnsitz zu bringen.
Diese Frage habe ich ebenfalls vor zwei Monaten bis einschließlich gestern schon mehrfach der Arbeitsagentur per Email gestellt und ebenfalls bisher keine Antwort erhalten!
Ich habe keine Lust wieder für irgendwelche Gelder, die ich eventuell zu viel erhalten habe/haben sollte, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Vor allem, wenn das durch solche Dinge passiert für die man solche wichtigen Fragen der Arbeitsagentur stellt und keine Antwort erhält!
Vielen Dank im voraus.
Gruß,
Heiko
Wer kann mir wichtige Infos, , Tips, Ratschläge etc. geben?
Ich bin mit meinem Latein so ziemlich am Ende!
1.)
Ich habe mich im März 2005 von meiner Frau getrennt, sie ist ausgezogen, hat alle Haushaltsgegenstände mitgenommen (Herd, Spülmaschine, Kleiderschrank, Bett Waschmaschine etc.), da sie sie mit in die Ehe gebracht hatte (also ihr Eigentum waren). Ich habe kurze Zeit später wieder eine Beziehung angefangen, mit der ich dann zusammengezogen bin. Das war im Juni 2005. Meine damalige neue Freundin hat auch viele Gegenstände aus ihrem Eigentum mitgebracht (Bett, Waschmaschine, Kleiderschrank etc.).
Nun ist diese Beziehung in die Brüche gegangen und sie wird demnächst ausziehen. Sie wohnt bei Ihrem neuen Partner, ist aber noch nicht umgemeldet (das holt sie kommende Woche nach)! Sie ist höchstens einmal pro Woche für ca. 1 Stunde bei mir, um nach Post zu schauen und Sachen zu packen bzw. mitzunehmen.
Nun mein Anliegen deswegen:
Meine Ex-Freundin wird einige Sachen, die ihr Eigentum sind, bei dem Auszug definitiv mitnehmen. Darunter fällt unter anderem auch das Bett (Schlafcouch) und die Waschmaschine. Nun habe ich nicht die finanziellen Möglichkeiten, diese notwendigen Anschaffungen selbst zu tätigen. Ich bezog mich bei meinem Anliegen an die Arbeitsagentur auf die Broschüre (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), Seite 20), wonach die einmalige Möglichkeit besteht, die Erstaustattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte zu erbringen. Da ich in meinem ganzen Leben nach dem Auszug bei meinen Eltern noch keins dieser drei Gegenstände selbst kaufen mußte (also auch nie besessen habe), sehe ich für mich hier die Möglichkeit, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Noch kam seitens der Arbeitsagentur keine Antwort.
Wie stehen meine Chancen auf die Bewilligung?
2.)
Meine Vermieterin hat mir im April 2006 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.12.2004 - 27.02.2006 zukommen lassen.
Nach dieser Abrechnung muß ich 854,28 Euro nachzahlen. Ich weiß nicht, wie ich das bewerkstelligen soll.
Ich hatte nun der Arbeitsagentur am 31.05.2006, 27.06.2006 und am 12.07. 2006 mein Anliegen betr. der Nebenkostennachzahlung per Email geschrieben.
Leider habe ich von der Arbeitsagentur bis heute immer noch keine Nachricht erhalten.
Mittlerweile habe ich von meiner Vermieterin schon eine zweite Mahnung (Erhalt 16.07.2006) (diesmal plus Verzugszinsen & Mahngebühren = 22,11 Euro) mit dem Vermerk erhalten, dass jeder weitere Tag ab dem 17.07.2006 mit 6,95 % Verzugszinsen weiter berechnet wird. diese zweite Mahnung ist heute auch schon per Email zur Arbeitsagentur gegangen.
Ich kann diesen geforderten Nachzahlungsbetrag mit eigenen Mitteln definitiv nicht begleichen.
Meine Vermieterin droht mittlerweile schon mit Maßnahmen, wie z.B. Abstellen der Stromversorgung (ist in den Nebenkosten mit enthalten)!!!
3.)
Mein Mietzuschuß für die Wohnung lt. Bescheid vom 03.11.2005 beträgt nur 269,66 Euro, die Wohnung kostet aber 310,- Euro inkl. aller Kosten (auch Strom). Ich muß jeden Monat also nochmal ca. 40 Euro zulegen. Dazu kommt noch die Kürzung der monatlichen Bezüge in Höhe von 20,- Euro (für die unrechtsmäßig erhalten Zahlungen aufgrund des nicht gemeldeten Krankengeldbezugs von meiner damaligen Freundin).
Ich habe gestern gelesen, dass die Komunen angehalten sind, die vollen Mieten samt dazugehörigen Aufwendungen zu tragen. Warum ist das bei mir nicht der Fall?
4.)
Ich möchte auch gerne wissen welche Unterlagen die Arbeitsagentur haben muß, damit ich Ihnen beweisen kann, wann die gemeldete und dort bekannte Bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht?
Sie ist noch nicht umgemeldet, wohnt aber jetzt schon bei ihrem neuen Freund. Sie zahlte für Juni & Juli 2006 schon keine anteilige Miete mehr und kommt nur ca. einmal die Woche für ca. 1-2 Stunden, um Sachen zu packen und diese nach und nach zu ihrem neuen Wohnsitz zu bringen.
Diese Frage habe ich ebenfalls vor zwei Monaten bis einschließlich gestern schon mehrfach der Arbeitsagentur per Email gestellt und ebenfalls bisher keine Antwort erhalten!
Ich habe keine Lust wieder für irgendwelche Gelder, die ich eventuell zu viel erhalten habe/haben sollte, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Vor allem, wenn das durch solche Dinge passiert für die man solche wichtigen Fragen der Arbeitsagentur stellt und keine Antwort erhält!
Vielen Dank im voraus.
Gruß,
Heiko