Frage betr. Erstanschaffung von Haushaltsgegenständen u. Neb

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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MysteryMan
Beiträge: 2
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Frage betr. Erstanschaffung von Haushaltsgegenständen u. Neb

Beitrag von MysteryMan »

Hallo!

Wer kann mir wichtige Infos, , Tips, Ratschläge etc. geben?
Ich bin mit meinem Latein so ziemlich am Ende!

1.)

Ich habe mich im März 2005 von meiner Frau getrennt, sie ist ausgezogen, hat alle Haushaltsgegenstände mitgenommen (Herd, Spülmaschine, Kleiderschrank, Bett Waschmaschine etc.), da sie sie mit in die Ehe gebracht hatte (also ihr Eigentum waren). Ich habe kurze Zeit später wieder eine Beziehung angefangen, mit der ich dann zusammengezogen bin. Das war im Juni 2005. Meine damalige neue Freundin hat auch viele Gegenstände aus ihrem Eigentum mitgebracht (Bett, Waschmaschine, Kleiderschrank etc.).

Nun ist diese Beziehung in die Brüche gegangen und sie wird demnächst ausziehen. Sie wohnt bei Ihrem neuen Partner, ist aber noch nicht umgemeldet (das holt sie kommende Woche nach)! Sie ist höchstens einmal pro Woche für ca. 1 Stunde bei mir, um nach Post zu schauen und Sachen zu packen bzw. mitzunehmen.

Nun mein Anliegen deswegen:

Meine Ex-Freundin wird einige Sachen, die ihr Eigentum sind, bei dem Auszug definitiv mitnehmen. Darunter fällt unter anderem auch das Bett (Schlafcouch) und die Waschmaschine. Nun habe ich nicht die finanziellen Möglichkeiten, diese notwendigen Anschaffungen selbst zu tätigen. Ich bezog mich bei meinem Anliegen an die Arbeitsagentur auf die Broschüre (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), Seite 20), wonach die einmalige Möglichkeit besteht, die Erstaustattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte zu erbringen. Da ich in meinem ganzen Leben nach dem Auszug bei meinen Eltern noch keins dieser drei Gegenstände selbst kaufen mußte (also auch nie besessen habe), sehe ich für mich hier die Möglichkeit, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Noch kam seitens der Arbeitsagentur keine Antwort.

Wie stehen meine Chancen auf die Bewilligung?


2.)

Meine Vermieterin hat mir im April 2006 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.12.2004 - 27.02.2006 zukommen lassen.

Nach dieser Abrechnung muß ich 854,28 Euro nachzahlen. Ich weiß nicht, wie ich das bewerkstelligen soll.

Ich hatte nun der Arbeitsagentur am 31.05.2006, 27.06.2006 und am 12.07. 2006 mein Anliegen betr. der Nebenkostennachzahlung per Email geschrieben.

Leider habe ich von der Arbeitsagentur bis heute immer noch keine Nachricht erhalten.

Mittlerweile habe ich von meiner Vermieterin schon eine zweite Mahnung (Erhalt 16.07.2006) (diesmal plus Verzugszinsen & Mahngebühren = 22,11 Euro) mit dem Vermerk erhalten, dass jeder weitere Tag ab dem 17.07.2006 mit 6,95 % Verzugszinsen weiter berechnet wird. diese zweite Mahnung ist heute auch schon per Email zur Arbeitsagentur gegangen.

Ich kann diesen geforderten Nachzahlungsbetrag mit eigenen Mitteln definitiv nicht begleichen.

Meine Vermieterin droht mittlerweile schon mit Maßnahmen, wie z.B. Abstellen der Stromversorgung (ist in den Nebenkosten mit enthalten)!!!


3.)

Mein Mietzuschuß für die Wohnung lt. Bescheid vom 03.11.2005 beträgt nur 269,66 Euro, die Wohnung kostet aber 310,- Euro inkl. aller Kosten (auch Strom). Ich muß jeden Monat also nochmal ca. 40 Euro zulegen. Dazu kommt noch die Kürzung der monatlichen Bezüge in Höhe von 20,- Euro (für die unrechtsmäßig erhalten Zahlungen aufgrund des nicht gemeldeten Krankengeldbezugs von meiner damaligen Freundin).

Ich habe gestern gelesen, dass die Komunen angehalten sind, die vollen Mieten samt dazugehörigen Aufwendungen zu tragen. Warum ist das bei mir nicht der Fall?


4.)

Ich möchte auch gerne wissen welche Unterlagen die Arbeitsagentur haben muß, damit ich Ihnen beweisen kann, wann die gemeldete und dort bekannte Bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht?

Sie ist noch nicht umgemeldet, wohnt aber jetzt schon bei ihrem neuen Freund. Sie zahlte für Juni & Juli 2006 schon keine anteilige Miete mehr und kommt nur ca. einmal die Woche für ca. 1-2 Stunden, um Sachen zu packen und diese nach und nach zu ihrem neuen Wohnsitz zu bringen.

Diese Frage habe ich ebenfalls vor zwei Monaten bis einschließlich gestern schon mehrfach der Arbeitsagentur per Email gestellt und ebenfalls bisher keine Antwort erhalten!


Ich habe keine Lust wieder für irgendwelche Gelder, die ich eventuell zu viel erhalten habe/haben sollte, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Vor allem, wenn das durch solche Dinge passiert für die man solche wichtigen Fragen der Arbeitsagentur stellt und keine Antwort erhält!

Vielen Dank im voraus.

Gruß,

Heiko
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Zu 1:) Wenn Du bis heute noch keine Erstausstattung oder sonstiges Möbel bekommen hast, steht Dir eine Erstausstattung zu. Wurde mir von meiner ARGE einmal so berichtigt, nach dem ich diesbezüglich auch mal Erkundigungen einholte

Zu 2:) Wie kann man so etwas per E-Mail machen? wundert mich nicht, daß die noch nicht reagiert haben! Zur ARGE gehen und persönlich die Lage schildern, dann kannst Du ein Darlehen bei der ARGE beantragen, das Du dann in kleinen,monatlichen Beträgen zurückzahlen kannst.

Zu 3:) Stromkosten sind von dem HARTZ IV- Einkommen zu bezahlen, dort ist eine Pauschale mit eingerechnet! Da bei Deiner Miete die Stromkosten mit enthalten sind, wurden sie deshalb wohl gekürzt!

Zu 4:) Ein Besuch oder ein Anruf bei der ARGE genügt, und schon weist Du, welche Unterlagen benötigt werden b.z.w. was Du tun mußt. Da kann ich leider nicht weiterhelfen :cry:
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
MysteryMan
Beiträge: 2
Registriert: 16.07.2006 16:58
Wohnort: 27327 Martfeld OT Kleinenborstel

Betr. Stromkosten & Methode der Kontaktaufnahme mit der

Beitrag von MysteryMan »

Gut, dass mit der Stromkostenpauschale verstehe ich nun.

a) Was aber ist, wenn die Vermieterin die Nebenkostenpauschale vom Vormieter-Vertrag übernommen hat? Vor mir und meiner Ex hat nämlich nur eine Person die Wohnung bewohnt.

b) Was ist, wenn in dem Zeitraum (es sind ca nun 14 Monate) der Stromanbieter die Tarife dermaßen erhöht hat und die ARGE dies nicht beachtet?

Von meiner Ex kann ich in dieser Sache keine Hilfe erwarten. Ich bin der einzige, der im Mietvertrag steht und sie sieht sich für diese Kosten nicht mitverantwortlich. Sie hat sich nun zu ihrem neuen Parnter "verpisst" und läßt mich auf den Kosten sitzen!

Zu der Kontaktaufnahme mit der ARGE:

Ich war über 10 Jahre im Handel tätig und habe dort oft die Erfahrung machen müssen, dass ich bei einem Anruf im Streitfall keinen Beweis habe, dass ich mich gemeldet habe. So habe ich aber immer etwas Schriftliches in der Hand (falls es zur Beweispflicht kommen sollte).
Ich bin nicht mobil und wohne auf dem Land (haben nicht mal Straßennamen, nur Hausnummern - Busverbindungen sind sehr spärlich). Mein ARGE sitzt aber ca. 15 km von mir entfernt in der nächsten größeren Stadt, die in meinem Landkreis ist. Da kann ich nicht mal eben so einfach hingehen!

Gruß,

Heiko
AK1503
Beiträge: 7
Registriert: 30.06.2006 18:15

Beitrag von AK1503 »

hallo,

mit einem kann ich dich beruhigen und zwar mit der nebenkostenabrechnung, bei mir wurde sie komplett übernommen ( es waren ca. 450 Euro)

Falls nicht wird mit sicherheit ein teil übernommen und der rest läuft dann auf Darlehnen(das hatte ich auch schonmal waren ca. 950 Euro hatte einen wasserschaden :( ).
Du zahlst dann kleine beträge monatlich ab. ( wird meistens von der mon. leistung abgezogen)

Das mit der ARGE ist so ein problem aber einen weg must du finden um dort persönlich vorzusprechen. Mit e-mail kommst da nicht weit, hab ich auch schon versucht.

Liebe Grüße Angie
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