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Lehre und eigene Wohnung

Verfasst: 16.07.2006 13:36
von Kathi69
Hallöchen,
kurz zur Vorgeschichte;
Mein Sohn hat bis Februar in einer WG gelebt, diese hatte sich dann aufgelöst weil sein Kumpel ins Ausland geht. Daraufhin habe ich ihn bei mir in meiner 28m² Wohnung aufgenommen. War zu der Zeit auch kein Problem da ich selbst nur noch selten zu Hause war.
Im April bin ich zu meinem Freund gezogen 36km entfernt. Mein Sohn wollt meine Wohnung so wie sie ist übernehmen.....
:( er also zur ARGE hin und Antrag auf Harzt4 gestellt, da er nur Lehrlingsgeld in Höhe von 348€ bekommt. Diese lehnten jedoch ab, weil er noch keine 25 ist soll er bei seinen Eltern wohnen.
Das Problem aber ist wenn er zu mir zieht, müßt er gegen Mitternacht losfahren um am nächsten morgen pünktlich auf Arbeit zu sein.....

Was können wir noch versuchen das er die Wohnung bekommt und Unterstützung für die Miete. Ich selbst bin seit Mai wieder in Harzt4 gelandet, kann ihm also auch nicht unter die Arme greifen.....

Über ein paar gute Tipps würden wir uns sehr freuen!

Lg KAthi

Verfasst: 16.07.2006 23:09
von submarin
Wer eine Lehre macht, hat regelhaft keinen Anspruch auf ALGII sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe. Das hätte ihm die ArGe sagen müssen (soviel zur Auskunftspflicht der Behörde, grrr) Den Antrag stellt er bei der Arbeitsagentur.

Dann kommt da noch das Kindergeld hinzu, darauf hat er einen Anspruch, wenn er nicht mehr mit Ihnen zusammenwohnt. Da beantragt er die Überleitung auf sich bei der Kindergeldkasse.
Müsste knapp zum Leben reichen.