Lehre und eigene Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Lehre und eigene Wohnung

Beitrag von Kathi69 »

Hallöchen,
kurz zur Vorgeschichte;
Mein Sohn hat bis Februar in einer WG gelebt, diese hatte sich dann aufgelöst weil sein Kumpel ins Ausland geht. Daraufhin habe ich ihn bei mir in meiner 28m² Wohnung aufgenommen. War zu der Zeit auch kein Problem da ich selbst nur noch selten zu Hause war.
Im April bin ich zu meinem Freund gezogen 36km entfernt. Mein Sohn wollt meine Wohnung so wie sie ist übernehmen.....
:( er also zur ARGE hin und Antrag auf Harzt4 gestellt, da er nur Lehrlingsgeld in Höhe von 348€ bekommt. Diese lehnten jedoch ab, weil er noch keine 25 ist soll er bei seinen Eltern wohnen.
Das Problem aber ist wenn er zu mir zieht, müßt er gegen Mitternacht losfahren um am nächsten morgen pünktlich auf Arbeit zu sein.....

Was können wir noch versuchen das er die Wohnung bekommt und Unterstützung für die Miete. Ich selbst bin seit Mai wieder in Harzt4 gelandet, kann ihm also auch nicht unter die Arme greifen.....

Über ein paar gute Tipps würden wir uns sehr freuen!

Lg KAthi
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wer eine Lehre macht, hat regelhaft keinen Anspruch auf ALGII sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe. Das hätte ihm die ArGe sagen müssen (soviel zur Auskunftspflicht der Behörde, grrr) Den Antrag stellt er bei der Arbeitsagentur.

Dann kommt da noch das Kindergeld hinzu, darauf hat er einen Anspruch, wenn er nicht mehr mit Ihnen zusammenwohnt. Da beantragt er die Überleitung auf sich bei der Kindergeldkasse.
Müsste knapp zum Leben reichen.
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