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Kinderzuschlag beantragen bei abgelehnten ALG2

Verfasst: 13.07.2006 21:50
von EarlGrey
Hallo nochmal,

wir erhielten einen sehr schlecht verständlichen Ablehungsbescheid für ALG2. Zum Bespiel stand in der letzten Zeile, daß uns folgende Summe zusteht XXX Euro. Obwohl das Ganze ein Ablehungsbescheid war. Und telefonisch konnte uns auch keiner sagen, was das soll.

Also sind wir persönlich hin und uns wurde gesagt, daß wir zwar UNSEREN Lebensunterhalt decken können, nicht aber den unserer Kinder. Also sollen wir doch Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Alles gut und schön, aber man konnte uns nicht sagen, wie weit rückwirkend ich diesen Antrag stellen kann?

Es geht um den Zeitraum ab 1. April, für den wir Ende Juni die Information bekamen, daß uns keine Leistungen von ALG2 zustehen sondern Kinderzuschlag. Schliesslich ist es nicht von mir verschuldet, daß ich erst jetzt davon weiß.

Hat jemand Erfahrung damit?

Gruß
Earl

Verfasst: 13.07.2006 22:35
von submarin
Habe gelesen, dass Kinderzuschlag auch rückwirkend gezahlt wird.
Fragen Sie mal bei der Familienkasse nach.