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GEZ-Befreiung - Bitte um Hilfe
Verfasst: 13.07.2006 16:13
von Boticelli
Habe mir das ganze mal auf der GEZ-Seite angesehn.
Fragen:
Wo kriege ich eine beglaubigte Kopie des ALG2 her?
Wer macht das? die Agentur für Arbeit?
Und was will die GEZ da haben. Das Schreiben wo drauf steht dass für die nächsten 6 Monate bewilligt wurde?
Wenn ja, nur das 1. Blatt oder alles?
Danke schonmal
Verfasst: 13.07.2006 16:52
von ayumi
Bei uns muss man den kompletten Bewilligungsbescheid kopieren und beim Jobcenter beglaubigen lassen. Und nicht die Seite mit den Belehrungen vergessen. Deshalb werden die Leute hier regelmäßig wieder weggeschickt. Das ganze dann samt GEZ-Antrag an die GEZ schicken.
LG Simone
Verfasst: 13.07.2006 19:50
von nervi
Hallo,
die GEZ will den kompletten Bescheid in beglaubigter Kopie.
Die GEZ hat mir gesagt, jede Bank und Post macht das auch kostenlos, und es stimmte, wir haben bei der Stadtsparkasse beglaubigen lassen, und sind mitlerweile befreit !!!
Tip: wenn du die GEZ Befreiung hast, kannst du wenn du bei der Telekom bist, auch dort eine Gesprächsermäßigung bekommen, sind ca. 6,90 € ! Nicht viel, aber immerhin !!! Dazu mit der GEZ Befreiung in den T-Punkt gehen, wird dann sofoort gemacht !!!
Verfasst: 13.07.2006 21:52
von Anna
gild dieses Telefondingstarif auch für XXL?
Verfasst: 13.07.2006 22:48
von luna23
bei uns im bürgeramt kann man auch beglaubigen lassen.
am besten alle seiten kopieren. sind ja nich so viel.
die schicken das dann wohl sogar auch gleich an die gez.
hat die dame mich jedenfalls das letzte mal gefragt, als ich meine kopie beglaubigt lassen hab, wofür das is und ob die das gleich wegschicken soll. spart man porto. allerdings isses bei mir so, das ich von der schon nen brief hat das ich nur noch ne kopie hinschicken brauch und das dann weiter befreit is. also nich nochma extra antrag stellen muß.
hatte nur den brief nich bei ^^;
luna.
Verfasst: 13.07.2006 23:33
von nervi
Hi Anna,
hier den Text dazu den ich per Mail bekam. Leider kann ich hier keine Datei anhängen, sonst hat ich Dir das Formular geschickt. Kannst mir ja deine Mailadresse schicken, dann sende ich es dir, da stehen auch alles Trafi drin, für die man es bekommt !!!
<<<<<<<<<Wir freuen uns, Ihnen den Sozialtarif als freiwillige soziale Vergünstigung der Deutschen Telekom anbieten zu können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Sozialtarif an einige Voraussetzungen geknüpft haben. Gern erläutern wir Ihnen diese kurz:
Wenn Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person
- von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
- Ausbildungsförderung aufgrund des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten,
beträgt die Vergünstigung 6,94 Euro netto pro Monat.
- blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind,
beträgt die Vergünstigung 8,72 Euro netto pro Monat.
Die Ermäßigung können Sie als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der T-Com erhalten, der auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt ist.
Der Sozialtarif ist ein Nachlass auf die Kosten der im jeweiligen Abrechnungszeitraum geführten Gespräche im Festnetz von T-Com.
den Auftrag für den Sozialtarif finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Hier sind für Sie auch noch einmal alle Einzelheiten zu unserem Sozialtarif genau aufgeführt.
Senden Sie den Auftrag bitte an Ihre örtliche T-Com Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telefonrechnung.
Bitte denken Sie daran, die Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ, Ihren BaföG-Nachweis oder eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beizufügen.>>>>>>>>>>
Verfasst: 16.07.2006 17:34
von Boticelli
bringt mir nix bin bei Arcor.
Nochmal zur GEZ. Auf dem Formular steht irgendwas mit von der Behörde bestätigt.
Heisst das irgendeine Behörde schaut sich den Bescheid an und stempelt das GEZ-Formular dann ab?
Verfasst: 16.07.2006 17:48
von nervi
ne,
der Bescheid der Arge muss kopiert und beglaubigt (wie schon beschrieben) werden, dann zur GEZ schicken !!!
Verfasst: 16.07.2006 17:50
von ayumi
genauso wie nervi geschrieben hat + den ausgefüllten GEZ-Antrag.
Gruß Simone
Verfasst: 09.02.2007 16:51
von malerpinsel
War heut beim Jobcenter und die meinten...ich kann ihnen gerne ein Stempel runter machen aber ob das aussreicht...weiß ich nicht. Gehen sie lieber zum Bürgeramt...und von da wurde ich auch weg geschickt, weil ich mein Antrag (GEZ) zu hause hatte und somit die Teilnehmer Nr. nicht im Kopf hatte

Hätte es nicht ausgereicht wenn die Tante vom Jobcenter auf die Kopie (n?!) des Bewilligungsschreiben ihr Stempel und WIlli gemacht hätte ???
Verfasst: 10.02.2007 09:47
von maria1106
Ja hätte es !
LG
Silvia
Sozialtarif der Telekom
Verfasst: 10.02.2007 16:56
von moselkerl
Es wird nur die Gebühr für den Basistarif ermässigt. Wer ISDN, DSL oder eine Telefon-Flat hat, kann keine Gebührenverringerung erhalten.
So, Schreiben bei mir eingegangen. Weitere Infos abfragen!
Guten Sonntag!

Verfasst: 26.02.2007 15:15
von jule2004
hallo zusammen,
also ich habe den antrag mit den kopien an die GEZ geschickt, beglaubigen lassen habe ich die nicht.
habe dann vor kurzem von der GEZ bescheid bekommen für drei monate wird mir die gebühr erlassen, dann muss ich wieder einen neuen antrag stellen.
bei mir ging es ohne beglaubigen!
also evtl. einfach mal versuchen, denke wenn sie unbedingt eine beglaubigung wollen melden sie sich nochmal...
gruß jule
Verfasst: 26.02.2007 16:12
von maria1106
Hallo jule2004
Da hast du dann aber Glück gehabt , denn wenn sie darauf bestehen kostet das Zeit und es kann sein dass man GEZ bezahlen muss bis der beglaubigte Bescheid vorliegt!
GEZ Befreiung gilt ab dem darauffolgendem Monat nachdem der Antrag eingegangen ist!
LG
Silvia
Verfasst: 26.02.2007 16:18
von DjTermi
Ich würde mich auch nicht auf Glück verlassen das sie es einfach so durch gehen lassen !! Der Ärger dannach ist gross !!
Verfasst: 26.02.2007 18:48
von ballsport
hallo...
ich stelle den befreiungsantrag bei der gez immer gleich beiabgabe des fortzahlungsantrages bzw wenn ein paar tage später dann der bescheid fertig ist. hole mir den in der regel ab, da ich so sicher sein kann, das mich der bescheid auch erreicht und ich eentuelle fragen sofort klären kann.
ok, ich stelle eigentlich immer sehr früh den antrag auf fortzahlung (meisst kurz nach beginn des neuen bewilligungsabschnittes) so das ich mit dem sb der leistungsabeilung überein gekommen bin, das ich ihm änderungen vorab per mail und dann nochmal in schriftlicher form mitteile.
daher sind wir bisher noch nicht in dir missliche lage gekommen, das die gez nict befreit war. allerdings ist es auch bei der bagis so, das man mit dem antrag immer gleich auch den gez-befreiungs-antrag mitbekommt.
zumindest geht uns das so seitdem wir in bremen nord wohnen. im ostteil von bremen braucht man zeitweise auch bei einigen (das sind aber sb´s die vorher beim sozialamt gearbeitet haben) schon mal nen mokka um die wach zu rütteln.
aber es reicht aus, wenn man die kopie des bescheides mit einreicht und da ein stempel drauf ist von der bagis. bisher gab es damit noch nie probleme...