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Umgangskosten und Hartz 4

Verfasst: 13.07.2006 10:00
von Andre69
Kurze Info.
Beziehe seit 8 Wochen Hartz 4. Habe eine Tochter, mit der Umgangsregelung alle 3 WOchen ist sie eine Woche bei mir. Umgangskosten zahlt der Umgangsberechtigte...ich habe beim Amt die Übernahme der Umgangskosten gefordert, weil meine Tochter 450 KM von mir entfernt wohnt ( EX ist mit dem neuen dahin gezogen). Also im Monat 1800 km weg strecke. Nun kam ein Schreiben, das sie mir dir Kosten als Dahrlehen gewähren...
Kann ich es erst als Darhlehen annehmen und nebenbei nach anderen Urteilen suchen, die diese Kosten als Mehrbedarf sehen,somit keine Rückzahlung für mich oder muß ich es dann als Darhlehen akzeptieren?
Andre

Verfasst: 13.07.2006 12:29
von Melinde
Hallo Andre69
Die Kosten für den Umzug werden nur dann als nicht rückzahlbare Beihilfe gewährt wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst oder z.B. bei Kündigung durch Vermieter oder so.
Das Du ein Darlehen für Umzug bekommst ist schon mal gut, denn in vielen Fällen gibt es noch nicht mal das wenn aus anderen privaten Gründen Umzug gewünscht wird.
Gruß

Verfasst: 13.07.2006 18:45
von D_C
Hallo Andre,

so wie ich es hier verstehe:
http://www.pappa.com/recht/urt/umgangsk ... artzIV.htm

können die Fahrtkosten übernommen werden, das Geld welches deine Tochter bei dir zum Leben braucht, wird nur als Darlehen übernommen. Bei Sozialhilfe wurde wohl noch beides übernommen (Ich hab den Text jetzt aber nur überflogen)

Hier noch ein paar andere Links von (meist) Väter-Foren:
http://plogworld.cubeproject.de/plog/category/143/232
http://www.vatersein.de/


Gruß
DC

Verfasst: 13.07.2006 19:07
von Andre69
Kurze Info an Meline:
Was meinst du mit Umzug??
Ich will und werde nicht umziehen..es geht um den Umgang...

D_C:
Das geld für die Zeit wo sie bei mir ist, brauchen die nichts zahlen..Aber die fahrtkosten wollen se mir nur als darlehen geben..

Verfasst: 13.07.2006 19:45
von Melinde
Hallo Andre69
Entschuldige, da habe ich falsch gelesen.
Umzug und Umgang, die richtige Brille hätte vor Verwechslung geschützt.
Nichts für ungut, war meine Schusseligkeit.
Gruß

Verfasst: 13.07.2006 21:26
von D_C
Andre69 hat geschrieben: Das geld für die Zeit wo sie bei mir ist, brauchen die nichts zahlen..Aber die fahrtkosten wollen se mir nur als darlehen geben..
So hatte ich das auch verstanden. Unter dem ersten Link sind ja einige Urteile zu finden, die würde ich dem Sachbearbeiter mal unter die Nase halten

Gruß
DC