Umgangskosten und Hartz 4
Verfasst: 13.07.2006 10:00
Kurze Info.
Beziehe seit 8 Wochen Hartz 4. Habe eine Tochter, mit der Umgangsregelung alle 3 WOchen ist sie eine Woche bei mir. Umgangskosten zahlt der Umgangsberechtigte...ich habe beim Amt die Übernahme der Umgangskosten gefordert, weil meine Tochter 450 KM von mir entfernt wohnt ( EX ist mit dem neuen dahin gezogen). Also im Monat 1800 km weg strecke. Nun kam ein Schreiben, das sie mir dir Kosten als Dahrlehen gewähren...
Kann ich es erst als Darhlehen annehmen und nebenbei nach anderen Urteilen suchen, die diese Kosten als Mehrbedarf sehen,somit keine Rückzahlung für mich oder muß ich es dann als Darhlehen akzeptieren?
Andre
Beziehe seit 8 Wochen Hartz 4. Habe eine Tochter, mit der Umgangsregelung alle 3 WOchen ist sie eine Woche bei mir. Umgangskosten zahlt der Umgangsberechtigte...ich habe beim Amt die Übernahme der Umgangskosten gefordert, weil meine Tochter 450 KM von mir entfernt wohnt ( EX ist mit dem neuen dahin gezogen). Also im Monat 1800 km weg strecke. Nun kam ein Schreiben, das sie mir dir Kosten als Dahrlehen gewähren...
Kann ich es erst als Darhlehen annehmen und nebenbei nach anderen Urteilen suchen, die diese Kosten als Mehrbedarf sehen,somit keine Rückzahlung für mich oder muß ich es dann als Darhlehen akzeptieren?
Andre