Umgangskosten und Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andre69
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Umgangskosten und Hartz 4

Beitrag von Andre69 »

Kurze Info.
Beziehe seit 8 Wochen Hartz 4. Habe eine Tochter, mit der Umgangsregelung alle 3 WOchen ist sie eine Woche bei mir. Umgangskosten zahlt der Umgangsberechtigte...ich habe beim Amt die Übernahme der Umgangskosten gefordert, weil meine Tochter 450 KM von mir entfernt wohnt ( EX ist mit dem neuen dahin gezogen). Also im Monat 1800 km weg strecke. Nun kam ein Schreiben, das sie mir dir Kosten als Dahrlehen gewähren...
Kann ich es erst als Darhlehen annehmen und nebenbei nach anderen Urteilen suchen, die diese Kosten als Mehrbedarf sehen,somit keine Rückzahlung für mich oder muß ich es dann als Darhlehen akzeptieren?
Andre
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andre69
Die Kosten für den Umzug werden nur dann als nicht rückzahlbare Beihilfe gewährt wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst oder z.B. bei Kündigung durch Vermieter oder so.
Das Du ein Darlehen für Umzug bekommst ist schon mal gut, denn in vielen Fällen gibt es noch nicht mal das wenn aus anderen privaten Gründen Umzug gewünscht wird.
Gruß
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Andre,

so wie ich es hier verstehe:
http://www.pappa.com/recht/urt/umgangsk ... artzIV.htm

können die Fahrtkosten übernommen werden, das Geld welches deine Tochter bei dir zum Leben braucht, wird nur als Darlehen übernommen. Bei Sozialhilfe wurde wohl noch beides übernommen (Ich hab den Text jetzt aber nur überflogen)

Hier noch ein paar andere Links von (meist) Väter-Foren:
http://plogworld.cubeproject.de/plog/category/143/232
http://www.vatersein.de/


Gruß
DC
Andre69
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Beitrag von Andre69 »

Kurze Info an Meline:
Was meinst du mit Umzug??
Ich will und werde nicht umziehen..es geht um den Umgang...

D_C:
Das geld für die Zeit wo sie bei mir ist, brauchen die nichts zahlen..Aber die fahrtkosten wollen se mir nur als darlehen geben..
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andre69
Entschuldige, da habe ich falsch gelesen.
Umzug und Umgang, die richtige Brille hätte vor Verwechslung geschützt.
Nichts für ungut, war meine Schusseligkeit.
Gruß
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D_C
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Beitrag von D_C »

Andre69 hat geschrieben: Das geld für die Zeit wo sie bei mir ist, brauchen die nichts zahlen..Aber die fahrtkosten wollen se mir nur als darlehen geben..
So hatte ich das auch verstanden. Unter dem ersten Link sind ja einige Urteile zu finden, die würde ich dem Sachbearbeiter mal unter die Nase halten

Gruß
DC
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