Kurze Info.
Beziehe seit 8 Wochen Hartz 4. Habe eine Tochter, mit der Umgangsregelung alle 3 WOchen ist sie eine Woche bei mir. Umgangskosten zahlt der Umgangsberechtigte...ich habe beim Amt die Übernahme der Umgangskosten gefordert, weil meine Tochter 450 KM von mir entfernt wohnt ( EX ist mit dem neuen dahin gezogen). Also im Monat 1800 km weg strecke. Nun kam ein Schreiben, das sie mir dir Kosten als Dahrlehen gewähren...
Kann ich es erst als Darhlehen annehmen und nebenbei nach anderen Urteilen suchen, die diese Kosten als Mehrbedarf sehen,somit keine Rückzahlung für mich oder muß ich es dann als Darhlehen akzeptieren?
Andre
Umgangskosten und Hartz 4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Andre69
Die Kosten für den Umzug werden nur dann als nicht rückzahlbare Beihilfe gewährt wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst oder z.B. bei Kündigung durch Vermieter oder so.
Das Du ein Darlehen für Umzug bekommst ist schon mal gut, denn in vielen Fällen gibt es noch nicht mal das wenn aus anderen privaten Gründen Umzug gewünscht wird.
Gruß
Die Kosten für den Umzug werden nur dann als nicht rückzahlbare Beihilfe gewährt wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst oder z.B. bei Kündigung durch Vermieter oder so.
Das Du ein Darlehen für Umzug bekommst ist schon mal gut, denn in vielen Fällen gibt es noch nicht mal das wenn aus anderen privaten Gründen Umzug gewünscht wird.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Andre,
so wie ich es hier verstehe:
http://www.pappa.com/recht/urt/umgangsk ... artzIV.htm
können die Fahrtkosten übernommen werden, das Geld welches deine Tochter bei dir zum Leben braucht, wird nur als Darlehen übernommen. Bei Sozialhilfe wurde wohl noch beides übernommen (Ich hab den Text jetzt aber nur überflogen)
Hier noch ein paar andere Links von (meist) Väter-Foren:
http://plogworld.cubeproject.de/plog/category/143/232
http://www.vatersein.de/
Gruß
DC
so wie ich es hier verstehe:
http://www.pappa.com/recht/urt/umgangsk ... artzIV.htm
können die Fahrtkosten übernommen werden, das Geld welches deine Tochter bei dir zum Leben braucht, wird nur als Darlehen übernommen. Bei Sozialhilfe wurde wohl noch beides übernommen (Ich hab den Text jetzt aber nur überflogen)
Hier noch ein paar andere Links von (meist) Väter-Foren:
http://plogworld.cubeproject.de/plog/category/143/232
http://www.vatersein.de/
Gruß
DC
Hallo Andre69
Entschuldige, da habe ich falsch gelesen.
Umzug und Umgang, die richtige Brille hätte vor Verwechslung geschützt.
Nichts für ungut, war meine Schusseligkeit.
Gruß
Entschuldige, da habe ich falsch gelesen.
Umzug und Umgang, die richtige Brille hätte vor Verwechslung geschützt.
Nichts für ungut, war meine Schusseligkeit.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
So hatte ich das auch verstanden. Unter dem ersten Link sind ja einige Urteile zu finden, die würde ich dem Sachbearbeiter mal unter die Nase haltenAndre69 hat geschrieben: Das geld für die Zeit wo sie bei mir ist, brauchen die nichts zahlen..Aber die fahrtkosten wollen se mir nur als darlehen geben..
Gruß
DC