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Umzug U25 - Familienzusammenführug

Verfasst: 12.07.2006 16:30
von nadja
Brauch nochmal eure Hilfe :oops:

hab hier mein Antrag (wegen Umzugs U25J)mal hier gepostet,vielleicht kann mir hier jemand verbesserungsvorschläge geben, bevor ich es an die ARGE verschicke.Wäre echt lieb, wenn jemand von euch kurz Zeit hat das durchzulesen und mir Verbesserungsvorschläge geben könnte.

Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen Auzug aus meinen Elternhaus und gleichzeitig auch die Kostenübername(Mietkosten etc.) für eine eigene Wohnung.Da ich schon verheiratet bin und mein Ehemann im September diesen Jahres nach Deutschland hierher ziehen wird,um mit mir einen eigenen Haushalt führen zu können, möchte ich eine eigene Wohnung suchen, wo ich mit meinen Ehemann gemeinsam unter vier Wänden unser Eheleben führen kann und somit unsere Privatsphäre ausleben können, was auch im Grundgesetzt festgelegt ist, ohne das meine Eltern sich in meinen privaten Angelegenheiten zwischen mir und meinen Ehemann einmischen und es zu Auseinandersetzungen kommen könnte.
Momentan lebe ich bei meinen Eltern in einer 2 1/2 Zimmerwohung, wo ich leider mit meinen jüngeren Bruder mein Zimmer teilen muss.
Deshalb sehe ich den Zusammenzug mit den Ehegatten als schwerwiegender Grund für den Auszug aus dem Elternhaus, und hoffe somit mir eine Kostenübernahme für eine eigene Wohnung gestattet wird.

Ich hoffe um Einverständnis

Vielen Dank im voraus.




Mit freundlichen Grüßen

grüsle nadja

Verfasst: 12.07.2006 22:27
von bossy-baby
Hallo Nadja.. Ein wenig zur Grammatik... :wink:

Da ich verheiratet bin, und mein Ehemann im September diesen Jahres nach Deutschland ziehen wird,um mit mir einen gemeinsamen Haushalt und unser Eheleben zu führen, möchte ich eine eigene Wohnung beziehen. Des Weiteren möchte ich gern unsere Privatsphäre vor meinen Eltern hüten, so wie es im Grundgesetz festgelegt ist.
Momentan lebe ich bei meinen Eltern in einer 2 1/2 Zimmerwohung, in welcher ich mir ein Zimmer mit meinem jüngeren Bruder teile.

Wegen der o.g. Gründe erbitte ich Ihre Zustimmung und gleichzeitig um die Erstattung der fortlaufenden Kosten für selbiges.

oder so ähnlich..

Ich hoffe um Einverständnis - würde ich weglassen

"unter vier Wänden ?" :D hmm..

gruß, bossy-baby

Verfasst: 13.07.2006 00:23
von Gast
@ nadja,

von der Grammatik einmal abgesehen, und darum ging es in Deiner Frage ja auch nicht, finde ich Deine Argumentation o.k.

Wichtig ist allein, daß Deine "Willenserklärung" klar rüberkommt.
Für mich ist dies so.

Viel Erfolg!

Verfasst: 13.07.2006 07:31
von nadja
Danke für eure Hilfe

jetzt müsst ihr mir noch die Daumen drücken
:wink: , dass sie auch einwilligen.


Gruß Nadja

Verfasst: 13.07.2006 12:23
von bossy-baby
ich drück dir die Daumen :wink:
und bitte geb bescheid wenn du eine antwort bekommen hast,
habe nämlich ein ähnliches problem

Gruß bossy-baby

Verfasst: 13.07.2006 15:34
von nadja
Danke :)

na klar :wink: sobald ich ne Antwort habe werde ich es hier posten

hoffe das es klappt :?

Gruß Nadja

Verfasst: 13.07.2006 21:56
von wuschel04
Hallo,

da ist "Daumen drücken" eigentlich garnicht notwendig! Ein kleiner Hinweis
auf das Grundgesetz - Schutz von Ehe und Familie - müßte da völlig ausreichen... :wink:

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 13.07.2006 22:27
von nadja
hallo wuschel

Danke für den Tipp, werde das dann gleich in meinen Antrag einbeziehen :wink:

Gruß Nadja

Verfasst: 29.08.2006 14:22
von nadja
hallo

Also für eure Hilfe möchte ich mich nochmal bedanken.

Wie versprochen wollt ich euch bescheid sagen was aus meinen Fall geworden ist.
Nach wochenlangem warten, hab ich mich entschlossen selbst mal meinen Sachbearbeiter anzurufen und mal nachzufragen was aus meinen Fall geworden ist.Telefonisch hat man mir gesagt, dass der Umzug erst zum Zeitpunkt, wo sich mein Mann in Deutschland befindet, genehmigt wird.
:) Jetzt bin ich Gott sei Dank ein bischen erleichtert.

Bis dann

Verfasst: 29.08.2006 15:09
von D_C
Hallo Nadja,

wie schön dass es zu klappen scheint :)
Du solltest den Sachbearbeiter aber dennoch mal bitten, dir das schriftlich zu bestätigen was er am Telefon gesagt hat. Damit du ein Schreiben in der Hand hast in dem drin steht: Der Umzug wird bewilligt, sobald der Ehemann in Deutschland ist.

Am besten setzt du einen Brief an den Sachbearbeiter auf, in etwa so:
Sehr geehrter Herr blabla,

vielen Dank für das Telefonat am Datum des Telefonats. Im Laufe des Gespräches versicherten Sie mir, dass mein Antrag auf Umzug vom Datum deines Schreibens bewilligt werde, sobald mein Mann sich in Deutschland aufhält. Hiermit bitte ich um schriftliche Bestätigung.

Gruß
DC

Verfasst: 29.08.2006 17:07
von nadja
hallöchen

Danke nochmal D_C :) :wink:

Ja er wollte mir die Genehmigung zusenden.Hatte er aber doch nicht gemacht, deshalb hab ich ihn heut morgen angerufen und ihm nochmal gebeten mir das schriftlich zu bestätigen.Er meinte er wird es in den folgenden Tagen zuschicken.Ich wart jetzt mal ab, wenn er das wieder "vergisst", werd ich ihm schriftlich bitten!

LG
nadja