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Nach Beschäftigung 1 Mo kein Harz 4

Verfasst: 18.09.2005 13:53
von Heike
Hi!

Ich hatte bis zum 31.8 eine Stelle und bin nun wieder Harz 4 Empfängerin.
Mein Gehalt wurde immer zum 15. des folgemonats gezahlt.
Für den Monat August habe ich das Gehalt am 15.9 bekommen.
Aber für diesen Monat ( September) habe ich keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten.
Mit der Begründung das mein Gehalt vom August für diesen Monat (September) reicht u ich mich selber versorgen kann.
Ist das rechtens?? Das eine hat doch nix mit dem anderen zu tun!!!!!

Verfasst: 18.09.2005 16:14
von Alex
Moin Moin,

ich bin mir da jetzt nicht wirklich sicher, aber das im September erhaltene Gehalt ist für den Monat August bestimmt, du bekommst dein Gehalt rückwirkend. Somit hast du im September kein Einkommen und hast ein Anrecht auf ALG II, da dieses im voraus gezahlt wird.
Mit diesem Hintergrund gehe zu deinem Sachbearbeiter , lege Widerspruch ein und schildere ihm diesen Umstand. Weise ihn darauf hin, das im falle eines negativen Beschlusses du vor ein Sozialgericht zu gehen gedenkst. Keine Angst, das ist für dich kostenfrei wenn du dir zutraust dieses alleine durchzustehen. Ansonsten solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

Gruß - Alex

Verfasst: 18.09.2005 16:49
von Gast
Danke für deinen Rat!! Ich fühle mich vom Arbeitsamt ganz schön verarscht. Ich werde machen was ich tun kann. Ich werde dann berichten was daraus geworden ist!!

Verfasst: 19.09.2005 18:34
von Heike
Habe mich noch mal erkundigt. Wo ich die Arbeit damals aufgenommen habe hätte ich auf Harz 4 weiter Anspruch gehabt. Dadurch das ich zum 15. mein Gehalt bekommen habe, hatte ich in den ersten Monat auch nix.

Somit habe ich für Sep keinen Anspruch und auch nicht rückwirkend.
Der Zug ist leider abgefahren.

Aber wo her soll man sowas auch wissen.
Dumm gelaufen und ärgerlich.