welche umzugskosten stehen mir zu?billigumzüge unseriös?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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forsaken1
Beiträge: 12
Registriert: 10.07.2006 17:45

welche umzugskosten stehen mir zu?billigumzüge unseriös?

Beitrag von forsaken1 »

hallo,

habe jetzt schon ein wenig im netz gesucht, aber irgendwie nichts einheitliches gefunden...

ich wurde von der arge aufgefordert mir eine billigere wohnung zu suchen, habe das gemaht und will jetzt umziehen...

die frau der arge hat sich schon bei der frage nach der kostenerstattung des möbelwagens wie gummi gezogen

"manchmal erstatten wir nur 75,- euro dafür, manchmal 200,-..."

1.) meine fragen: stehen mir ausser kosten für den leihwagen sonst noch pauschalen oder erstattungen zu? ich habe kartons kaufen müssen für den umzug, oder was ist mit farbe für einen anstrich der neuen wohnung, neu kosten für den telefonanschluss.

wird auch nur irgendwas davon übernommen?

und 2.)

hat jemand erfahrung mit diversen: " 3 mann/ 3 Stunden + lkw+versicherung = 145,- euro, jede stunde 45 euro mehr, keine an oder abfahrtskosten"

umzugsfirmen, davon stehen 3-4 immer in der zeitung... halten die den preis am ende oder sind sie unseriös?
sonst könnte man ja direkt so einen umzug machen, kommt dem leihwagenpreis ja fast gleich

wer hat erfahrungen gemacht?

danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo forsaken1
Umzug wurde bei uns mit 50 € pro Stunde bewilligt. Nur LKW und Fahrer, keine Kartons oder Träger, war ein kleiner Haushalt. Die jungen Leute sind nur ein paar Dörfer weiter gezogen. Wurden 5 Stunden für den Umzug veranschlagt.
Wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen einfach mal nach Transport- und Aufbaukosten fragen. Wurden in Sozialhilfezeiten z.B. bei Schwangeren bewilligt.
Gruß
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Gast

Beitrag von Gast »

Die Rechtslage scheint mir eindeutig.

Kann der EHB nicht auf private Helfer (Freunde, bekannte) zurückgreifen, muß die Arge den angewiesenen Umzug bezahlen.
Ob sie hierfür eine "ehrenamtlich" tätige "Firma" nimmt, oder ein kommerzielles Umzugsunternehmen, sei hier anheim gestellt.

Grundsätzlich gilt: Was die Arge will, zahlt sie auch zu 100 Prozent.
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