hallo,
habe jetzt schon ein wenig im netz gesucht, aber irgendwie nichts einheitliches gefunden...
ich wurde von der arge aufgefordert mir eine billigere wohnung zu suchen, habe das gemaht und will jetzt umziehen...
die frau der arge hat sich schon bei der frage nach der kostenerstattung des möbelwagens wie gummi gezogen
"manchmal erstatten wir nur 75,- euro dafür, manchmal 200,-..."
1.) meine fragen: stehen mir ausser kosten für den leihwagen sonst noch pauschalen oder erstattungen zu? ich habe kartons kaufen müssen für den umzug, oder was ist mit farbe für einen anstrich der neuen wohnung, neu kosten für den telefonanschluss.
wird auch nur irgendwas davon übernommen?
und 2.)
hat jemand erfahrung mit diversen: " 3 mann/ 3 Stunden + lkw+versicherung = 145,- euro, jede stunde 45 euro mehr, keine an oder abfahrtskosten"
umzugsfirmen, davon stehen 3-4 immer in der zeitung... halten die den preis am ende oder sind sie unseriös?
sonst könnte man ja direkt so einen umzug machen, kommt dem leihwagenpreis ja fast gleich
wer hat erfahrungen gemacht?
danke
welche umzugskosten stehen mir zu?billigumzüge unseriös?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo forsaken1
Umzug wurde bei uns mit 50 € pro Stunde bewilligt. Nur LKW und Fahrer, keine Kartons oder Träger, war ein kleiner Haushalt. Die jungen Leute sind nur ein paar Dörfer weiter gezogen. Wurden 5 Stunden für den Umzug veranschlagt.
Wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen einfach mal nach Transport- und Aufbaukosten fragen. Wurden in Sozialhilfezeiten z.B. bei Schwangeren bewilligt.
Gruß
Umzug wurde bei uns mit 50 € pro Stunde bewilligt. Nur LKW und Fahrer, keine Kartons oder Träger, war ein kleiner Haushalt. Die jungen Leute sind nur ein paar Dörfer weiter gezogen. Wurden 5 Stunden für den Umzug veranschlagt.
Wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen einfach mal nach Transport- und Aufbaukosten fragen. Wurden in Sozialhilfezeiten z.B. bei Schwangeren bewilligt.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Die Rechtslage scheint mir eindeutig.
Kann der EHB nicht auf private Helfer (Freunde, bekannte) zurückgreifen, muß die Arge den angewiesenen Umzug bezahlen.
Ob sie hierfür eine "ehrenamtlich" tätige "Firma" nimmt, oder ein kommerzielles Umzugsunternehmen, sei hier anheim gestellt.
Grundsätzlich gilt: Was die Arge will, zahlt sie auch zu 100 Prozent.
Kann der EHB nicht auf private Helfer (Freunde, bekannte) zurückgreifen, muß die Arge den angewiesenen Umzug bezahlen.
Ob sie hierfür eine "ehrenamtlich" tätige "Firma" nimmt, oder ein kommerzielles Umzugsunternehmen, sei hier anheim gestellt.
Grundsätzlich gilt: Was die Arge will, zahlt sie auch zu 100 Prozent.