ALG II - wer darf was, wieviel ... bitte um Einsichtnahme
Verfasst: 11.07.2006 20:54
hallo allen zusammen,
ich empfinde dieses Forum als sehr informativ - gepaart mit sinnvollen Beiträgen. Dies veranlasst mich auch einige Fragen zu stellen, in der Hoffnung auf wohlwollende Hinweise, bzw. Gedankenanstöße.
Zum Sachverhalt:
Bin 32 Jahre, staatl. geprüft. Physikal.-Technischer-Assistent, habe BWL studiert und mich dann selbstständig gemacht. Die Firma hatte mit zuvor genannten Strukturen/Inhalten nichts gemein und hatte den Sitz in Thüringen (NBL).
Meine Frau lernte ich in Baden-Württemberg kennen - Eheschließung 2005 und eine kleine gemeinsame Tochter (8 Monate). Der gesättigte Markt, sowie persönliche und sicherheitsrelevante Aspekte ließen eine Verlagerung der Firma nicht zu.
Dazu kamen Verbindlichkeiten, welche kurzfristig und größtenteils durch eine Tätigkeit im Bauhandwerk getilgt werden konnten. Durch die Insolvenz meines AG, die Betriebszugehörigkeit betrug 8 Monate, kann resultierend daraus "nur" ein Antrag auf ALG II erfolgen.
Zu den Fragen:
Meine Frau befindet sich derzeit im Erziehungsjahr und wird laut ALG II-Rechner voll in die Bedarfsgemeinschaft integriert.
- Sie bildet Rücklagen mittels Bausparvertrag, priv. Lebens-/ und Rentenversicherung.
- Unsere Tochter hat ein Festgeldkonto und ist in Laufzeit-Fonds investiert.
Welche Möglichkeiten dahingehend bestehen, diese Ressourcen "zu schützen"?
Die Verträge meiner Frau waren schon vor unserer Ehe aktiv (vgl. Zugewinngemeinschaft) und sollten m.E. nicht zur Berechnung des ALG II Anteils herangezogen werden, bzw. aufgekündigt werden müssen.
Welche Zahlen des zugestandenen Vermögens sind fachlich festgestellt worden?
Einerseits kursieren Zahlen, ich zitiere:
"Nur wenn Sie und/oder Ihr/e Lebenspartner/in über ein Gesamtvermögen über 4.850,00 je Person und die weiteren .... "
(Quelle: w*w.datenschutzzentrum.de)
Anderseits wird hier im Forum etwas von einem Vermögen von 200,00 p.a. unterstellt, was wiederum zu einem höheren Wert führen könnte.
Meine Fragen beziehen sich keineswegs auf eine mögl. Verschleierung der Vermögenswerte.
Sie möchten soweit geprüft werden, inwiefern ich meine Frau und die ihr zustehenden Vermögenswerte aus meiner empfindlichen Situation fern halten kann, da sie sich für eben diese nicht zu verantworten hat.
für anregende Kommentare bedanke ich mich schon jetzt
Viele Grüße
monopson
* ... sinnfreie Antworten wollen Sie bitte an ein "Fun-Forum" richten ... *
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Zum Sachverhalt:
Bin 32 Jahre, staatl. geprüft. Physikal.-Technischer-Assistent, habe BWL studiert und mich dann selbstständig gemacht. Die Firma hatte mit zuvor genannten Strukturen/Inhalten nichts gemein und hatte den Sitz in Thüringen (NBL).
Meine Frau lernte ich in Baden-Württemberg kennen - Eheschließung 2005 und eine kleine gemeinsame Tochter (8 Monate). Der gesättigte Markt, sowie persönliche und sicherheitsrelevante Aspekte ließen eine Verlagerung der Firma nicht zu.
Dazu kamen Verbindlichkeiten, welche kurzfristig und größtenteils durch eine Tätigkeit im Bauhandwerk getilgt werden konnten. Durch die Insolvenz meines AG, die Betriebszugehörigkeit betrug 8 Monate, kann resultierend daraus "nur" ein Antrag auf ALG II erfolgen.
Zu den Fragen:
Meine Frau befindet sich derzeit im Erziehungsjahr und wird laut ALG II-Rechner voll in die Bedarfsgemeinschaft integriert.
- Sie bildet Rücklagen mittels Bausparvertrag, priv. Lebens-/ und Rentenversicherung.
- Unsere Tochter hat ein Festgeldkonto und ist in Laufzeit-Fonds investiert.
Welche Möglichkeiten dahingehend bestehen, diese Ressourcen "zu schützen"?
Die Verträge meiner Frau waren schon vor unserer Ehe aktiv (vgl. Zugewinngemeinschaft) und sollten m.E. nicht zur Berechnung des ALG II Anteils herangezogen werden, bzw. aufgekündigt werden müssen.
Welche Zahlen des zugestandenen Vermögens sind fachlich festgestellt worden?
Einerseits kursieren Zahlen, ich zitiere:
"Nur wenn Sie und/oder Ihr/e Lebenspartner/in über ein Gesamtvermögen über 4.850,00 je Person und die weiteren .... "
(Quelle: w*w.datenschutzzentrum.de)
Anderseits wird hier im Forum etwas von einem Vermögen von 200,00 p.a. unterstellt, was wiederum zu einem höheren Wert führen könnte.
Meine Fragen beziehen sich keineswegs auf eine mögl. Verschleierung der Vermögenswerte.
Sie möchten soweit geprüft werden, inwiefern ich meine Frau und die ihr zustehenden Vermögenswerte aus meiner empfindlichen Situation fern halten kann, da sie sich für eben diese nicht zu verantworten hat.
für anregende Kommentare bedanke ich mich schon jetzt
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monopson
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