Zusammen ziehen....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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cookie
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Zusammen ziehen....

Beitrag von cookie »

Hallo,
ich habe da mal eine Frage ich will im Dezember mit meinem Freund zusammen ziehen der aus Bayern nach Hamburg ziehen wird.
Habe eine Tochter von 4 Jahren,mein Freund Arbeitet aber und fängt auch in Hamburg ab 2.1.2007 an zu arbeiten.
Steht mir dann ein Teil des Geldes von der ARGE noch zu oder muß mein Freund für mich und meiner Tochter komplett aufkommen ?????
Lieben gruß cookie
Azze
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Beitrag von Azze »

Ist das Kind von euch beiden ? Also von dir und deinem Freund mit dem du zusammenziehen möchtest. Dann würde auf jedenfall bei euch eine Eheähnliche Gemeinschaft angenommen und das Einkommen deines Freundes wird angerechnet. Da ich nicht weiß wieviel er verdient und wie hoch eure Miete ist etc, kannst du deine Daten mal hier eingeben und selber schaun was noch übrig bleibt.

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
submarin
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Beitrag von submarin »

Auch wenn das Kind nicht von beiden gemeinsam ist, geht die ArGe jetzt oder in Kürze nach dem Optimierungsgesetz davon aus, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Die gemeinsame Versorgung eines Angehörigen, einfach gesagt ein Kind im Haushalt reicht aus.

Ob die Gesetzesänderung schon in Kraft getreten ist? Weiss das jemand?
cookie
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Beitrag von cookie »

nein meine Tochter ist nicht von ihm.Oh weia er verdient wirklich sehr gut.
Miete naja das wissen wir noch nicht da wir i Dezember erstmal ne gemeinsame Wohnung suchen .....aber danke ich werde es mal ausrechnen zumindest versuchen
Lieben gruß cookie
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo cookie,

wenn er gut verdient ist es doch umso besser, sei froh wenn du mit dem Amt nichts mehr zu tun hast. Für deine Tochter bekommst du ja weiterhin Kindergeld und sicher auch Unterhalt, oder Unterhaltsvorschuss, das macht so ca. 300 Euro.

Ich kann gut verstehen wenn dich die komplette Abhängigkeit vom Geld deines Freundes etwas schreckt. Du hast aber bei dem bisschen was du bisher von der Arge bekommen hast, wenn du Miete/Strom und was sonst noch so an Fixkosten anfällt, vermutlich auch nicht weniger Geld gehabt als im Falle das ihr zusammen zieht (eher sogar weniger). Davon mal abgesehen ist es sicherlich angenehmer, von einem Menschen abhängig zu sein der einen liebt, als von der Arge.

Du lebst viel freier, kannst dir einen Mini-Job suchen, eine Putzstelle, irgendwas das es möglich macht ein wenig Geld zu verdienen und dich dennoch um deine Tochter zu kümmern und niemand drängt dich in einen 1 € Job oder ähnliches.

Dein Freund, wenn er schon mit dir plant zusammen zu ziehen, ist sich sicherlich bewusst auf was er sich einlässt und muss dich sehr lieben. Genieß es :-)

Alles Gute für euch drei
DC
cookie
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Beitrag von cookie »

D_C oh weia gänsehaut hast du schön geschrieben *danke*

Na klar würde ich es schöner finden,doch habe ich wirklich Angst nur von dem Geld meines Freunds zu leben.
Deswegen ja auch die Frage ob ich überhaupt noch was bekommen würde.
Lieben gruß cookie
carolinchen
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Registriert: 04.07.2006 17:37

Beitrag von carolinchen »

hallo cookie :D

also ich bin auch damals mit meinen freund zusammengezogen ,ich musste jeden monat seine verdienstbescheinigung vorlegen,da er unterschiedlich verdiente ,das eine mal bekam er 60 euro mehr so ungefähr uns schon viel ich raus aus der arge und musste mich privat krankenversichern....es ist nicht schön von seinen freund abhängig zu sein,aber da du ja noch ein kind hast ist es bei euch etwas anderes ....ich lebe zwischenzeitlich von meinem freund getrennt ...da wir damit nicht klar kamen mit dem ständigen ab und auf ....

ich wünsche euch alles gute l.g. carolinchen
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