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Zusammenzug U25 mit Erwerbsarbeitstätigem

Verfasst: 10.07.2006 21:38
von AK1503
Hallo,

ich und mein freund haben uns beschlossen zusammen zu ziehen auch wenn mir dann mein hartz 4 gestrichen wird. Jetzt meine frage wie läuft das dann mit der krankenversicherung????? Wie ist das dann wenn ich mir nen 400 euro job annehme.Kindergelzuschlag, Wohngeld??????????

Viele fragen auf einmal.

Liebe grüße Angie

Verfasst: 11.07.2006 14:13
von D_C
Hallo Angie,

ich (Bauchgefühl) gehe einfach mal davon aus, dass in dem Falle das Sozialamt für deine Krankenversicherung zuständig ist. Ruf doch dort mal an und frag nach.

Infos zum Kindergeldzuschlag gibts hier:
http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_60.html

und Wohngeld könnt ihr beantragen wenn dein Partner nicht genug verdient und euer gesamtes Einkommen (also + Kindergeld + Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss) immer noch unter dem Regelbedarf liegt.

Gruß
DC

Verfasst: 12.07.2006 21:58
von AK1503
Hallo DC,

vielen dank für deine antwort, werd da mal unverbindlich nachfragen wie es dann so läuft.
Und danke für den link.

Liebe grüße
Angie