Zusammenzug U25 mit Erwerbsarbeitstätigem

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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AK1503
Beiträge: 7
Registriert: 30.06.2006 18:15

Zusammenzug U25 mit Erwerbsarbeitstätigem

Beitrag von AK1503 »

Hallo,

ich und mein freund haben uns beschlossen zusammen zu ziehen auch wenn mir dann mein hartz 4 gestrichen wird. Jetzt meine frage wie läuft das dann mit der krankenversicherung????? Wie ist das dann wenn ich mir nen 400 euro job annehme.Kindergelzuschlag, Wohngeld??????????

Viele fragen auf einmal.

Liebe grüße Angie
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Angie,

ich (Bauchgefühl) gehe einfach mal davon aus, dass in dem Falle das Sozialamt für deine Krankenversicherung zuständig ist. Ruf doch dort mal an und frag nach.

Infos zum Kindergeldzuschlag gibts hier:
http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_60.html

und Wohngeld könnt ihr beantragen wenn dein Partner nicht genug verdient und euer gesamtes Einkommen (also + Kindergeld + Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss) immer noch unter dem Regelbedarf liegt.

Gruß
DC
AK1503
Beiträge: 7
Registriert: 30.06.2006 18:15

Beitrag von AK1503 »

Hallo DC,

vielen dank für deine antwort, werd da mal unverbindlich nachfragen wie es dann so läuft.
Und danke für den link.

Liebe grüße
Angie
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